Zitat Zitat von Textor Beitrag anzeigen
Vielleicht solltest du mal die Gesetze in die Hand nehmen und nicht ein Amerikanisches Journal das seit 1907 Auslegungen kommentiert. Ein einfacher Blick ins Seerecht würde reichen.

Und dein Satz "Proteste diplomatischer Vertreter allein sind kein Beweis für eine unrechtmäßige Handlung, sie dienen dir lediglich zur Unterstützung deiner Meinung. Ohne Deutsche Schiffe in norwegischen Gewässern keine Enterung eines deutschen Schiffes/Gefangenenbefreiung durch Briten, ganz einfach." zeugt einfach davon das du das Recht so biegst wie es dir passt.

Kannst du machen - nur Recht wird es deswegen noch lange nicht. Sowohl der Fall der Altmark als auch der Fall der Dresden sind eindeutig - es sind Verstöße gegen neutrale Staaten seitens der Briten da sie Kampfhandlungen in deren neutralen Gewässern ausführten. Wenn dir der Unterschied zwischen Kampfhandlung und nicht Kampfhandlung egal ist - kann es das - nur rechtlich ist das eben nicht das selbe. Und wo ich mir widerspreche das mußt du mir erstmal zeigen.
Das hatten wir schon, Deutschland hatte kein Recht irgendwelche Kampfhandlungen irgendwo zu beginnen, aus illegalen Aktionen werden keine legalen. Dein Versuch nur die Neutralitätsbrüche der Alliierten als Rechtsbruch zu bejammern ist leicht durchschaubar, kein neutrales Land muß Gebietsbetretungen zu Land, Wasser oder Luft durch kriegsführende Mächte tolerieren.