Ja so ist es
Nach dem Putsch in der Ukraine standen lauter Bewaffnete bei der Abstimmung im Parlament herum. Das ist nicht besonders demokratisch. Dann tagte das Parlament und wählte Janukowitsch mit 72,88 Prozent ab. Die Verfassung schreibt aber 75 Prozent vor. Nun sagen Herr Röttgen und andere: Na ja, bei einer Revolution kann man nicht so genau auf die Verfassung achten. Ein paar Prozentchen mehr oder weniger …
„Es gab nicht die verfassungsmäßige Mehrheit für die Abwahl“. Frau Bundeskanzlerin, sagen, ein solcher Volksentscheid sei nach der ukrainischen Verfassung verboten. Wann gilt sie denn nun und wann nicht? Bei der Abwahl des Präsidenten gilt sie nicht, und bei der Abstimmung auf der Krim soll sie plötzlich gelten. Sie müssen schon wissen: Akzeptieren Sie die ukrainische Verfassung ganz oder nur in bestimmten Teilen, wenn es Ihnen genehm ist?!




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