Bei gleichen Rechten natuerlich auch gleiche Pflichten.
Allerdings sollte man bei Schwangerschaft und anderen berechtigen Gruenden Ausnahmen machen. Wenn eine Tochter ihre schwerkranke Mutter zum Beispiel pflegen muss, dann muss man der auch nicht noch eine weitere staatliche Pflicht aufbuerden.



					
						
					
						
					
					
					
					
				
						





			