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Es hat sich jedoch eine Gesetzeslücke aufgetan, die von der Bundesregierung bestätigt wurde. Diese Gesetzeslücke betrifft den Kündigungsschutz,
den ein Arbeitnehmer (ganz gleich ob Mann oder Frau) genießt, wenn Elternzeit beantragt bzw. genommen wird.
Da Männer keine Kinder gebären und für sie der Mutterschutz nicht gilt, können Männer frühestens 8 Wochen vor Beginn der Elternzeit bei ihrem Arbeitgeber vorsprechen,
wenn Sie negative Auswirkungen (Kündigung) auf das Arbeitsverhätnis erwarten.
Da die Elternzeit aber spätestens 7 Wochen vor dem Beginn beim Arbeitgeber angemeldet werden muss, haben die Männer genau eine Woche Zeit,
um Elternzeit geschützt vor einer Kündigung zu beantragen.
Alle Männer, die Elternzeit beantragen möchten, sollten sich daher mit dem Betriebsrat/Personalrat abstimmen, um überraschende Kündigungen zu vermeiden.