Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
Unterhalt gibt es nur noch für fünf Jahre (übrigens auch zahlbar an den One-Night-Stand, sofern er bzw. sie schwanger wird). Dies gilt unabhängig vom Schuldrechtsprinzip, was ja abgeschafft wurde (ab und zu ist ja auch mal der Mann schuld an unhaltbaren Zuständen in der Ehe), und unabhängig davon, wieviele Kinder die Frau zu versorgen hat, ob eines dieser Kinder vielleicht die besondere Hilfe benötigt durch Krankheit, Behinderung oder Entwicklungsverzögerung, und ob die Ehepartner sich einvernehmlich dafür entschieden, daß die Frau den Haushalt versorgt.

Nun wird mühsam in Einzelrichterentscheidungen wieder zurückgerudert dort, um besondere Härten zu mildern.
Das ist doch Unsinn!
Kindesunterhalt gibt es midnestens bis zur Volljährigkeit, bzw. Ende des Studiums des Kindes!
Und wenn der Mann fleißig ist und mehr verdient steigt auch automtaisch seine Unterhaltspflicht