
Zitat von
Hay
So ein Quatsch:
"Einseitig aufkündigen"
"Kinder und Besitztum" (in einem Atemzug genannt)
"einfach mitnehmen"
"Unterhalt verlangen für egoistisches Tun" (Unterhalt dient der Lebenssicherung und ist, sofern es sich um Kinderunterhalt handelt, für die Kinder gedacht)
Im übrigen gilt, daß es, sofern es keinen Ehevertrag gibt, die Zugewinngemeinschaft zählt, unter die auch die Hausratsgegenstände, sofern in der Ehezeit erworben, dazugehören. Es ist also nicht einfach so, daß sich jemand alles unter den Nagel reißen kann.