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Im übrigen gilt, daß es, sofern es keinen Ehevertrag gibt, die Zugewinngemeinschaft zählt, unter die auch die Hausratsgegenstände, sofern in der Ehezeit erworben, dazugehören.
Das ist ja die himmelschreiende Ungerechtigkeit. Zur Kaiserzeit behielt der Mann das gesamte Vermögen, falls die Frau die Scheidung wollte bzw. falls sie schuldig geschieden wurde.