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Thema: Syrien-Diskussion

  1. #50631
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    Standard AW: Syrien-Diskussion

    Nato: 70 % der syrischen Bevölkerung für Assad:

    Nato data: Assad winning the war for Syrians’ hearts and minds
    NATO has been studying data that told of a sharp rise in support for
    Assad. The data, compiled by Western-sponsored activists and organizations,
    showed that a majority of Syrians were alarmed by the Al Qaida takeover of
    the Sunni revolt and preferred to return to Assad, Middle East Newsline reported.

    "Assad is winning the war mostly because the people are cooperating with him against the rebels."

    The data, relayed to NATO over the last month, asserted that 70 percent
    of Syrians support the Assad regime. Another 20 percent were deemed neutral and the remaining 10 percent expressed support for the rebels.
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  2. #50632
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    Standard AW: Syrien-Diskussion

    Shari the best!

  3. #50633
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    Standard AW: Syrien-Diskussion

    Zitat Zitat von ladydewinter Beitrag anzeigen
    Shari the best!

  4. #50634
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    Standard AW: Syrien-Diskussion

    Zum Leidwesen der EU - hörigen Politiker und Medien wird dieser Konflikt nicht so enden wie in Libyien, Tunesien oder Ägypten.
    Das Giftgas eingesetzt wurde, steht glaub ich fest, aber von wem ?
    Ich tippe mal auf die sogenannten Aufständischen, die es gern gesehen hätten, wenn der Ami oder sonstwer per Luftwaffe eingegriffen hätte.
    So wird ein total zerstörtes Land zurückbleiben, das jahrzehntelang an den Folgen zu knappern hat.

  5. #50635
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    Standard AW: Syrien-Diskussion

    Zitat Zitat von Shahirrim Beitrag anzeigen


    Dein Ava-Bild mache ich ebenfalls Liste, wenn du hier permagefrostest werden solltest!


  6. #50636
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    Achtung AW: Syrien-Diskussion

    Zitat Zitat von Dayan Beitrag anzeigen
    Deswegen liebe ich dich auch!Du verstehst meine Seele!
    Wohu, klasse ....du scheins doch kein "Reinkulturbanause" zu sein! Den französischen Sänger 'Enrico Macias' glaube ich
    habe in den 80-iger (evtl. Anfang 90-iger) Jahren live in Jerusalem gehört mit dem Lied: "Adieu mon pays"
    ....muss in der Bar vom Hotel 'American Colony Hotel' gewesen sein!

    Dayan, da war ich geschäftlich noch öfters in Israel (Tadiran - keine Kühlschränke)!
    Das Größte und Schönste ist das Einfache!

  7. #50637
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    Standard AW: Syrien-Diskussion

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    Gestern noch der Sieger vom Kindi-Hospital, heute schon tot.
    "Um zu lernen, wer über dich herrscht, finde einfach heraus, wen du nicht kritisieren darfst."Voltaire (1694-1778

  8. #50638
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    Standard AW: Syrien-Diskussion

    Iranische Fatwa für den Kampf an der Seite Assads mit Auswirkungen.
    [Links nur für registrierte Nutzer]

  9. #50639
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    Standard AW: Syrien-Diskussion

    Zitat von fatalist [Links nur für registrierte Nutzer] Assads Truppen sollen die Partisanen aufhängen. Ist Völkerrecht.
    Falsch.

    Rechtlicher Status

    Einen eigenen rechtlichen Status für den Partisanen kennt das Völkerrecht nicht.[Links nur für registrierte Nutzer] Er fällt damit unter die Regelungen der einschlägigen Abkommen des [Links nur für registrierte Nutzer], die vier Hauptkriterien für die Feststellung vorsehen, damit Personen, die in die Hände des Feindes gefallen sind, als [Links nur für registrierte Nutzer] gelten:


    1. An ihrer Spitze steht eine für ihre Untergebenen verantwortliche Person.
    2. Sie tragen ein bleibendes und von weitem erkennbares Zeichen.
    3. Sie tragen ihre Waffen offen.
    4. Sie halten bei ihren Operationen die Gesetze und Gebräuche des Krieges ein.[Links nur für registrierte Nutzer]


    In den beiden Zusatzprotokollen vom 8. Juni 1977 wurden diese Anforderung noch einmal bestätigt und qualifiziert, so dass allein das offene Tragen der Waffen beim militärischen Aufmarsch und Angriff ausreicht, um als [Links nur für registrierte Nutzer] zu gelten.[Links nur für registrierte Nutzer]
    Personen, die die genannten Kriterien nicht erfüllen, sich aber dennoch an Kampfhandlungen beteiligen, genießen trotzdem den Schutz wie er im Protokoll I, Art. 75 festgelegt ist, etwa vor vorsätzlicher Tötung, Folter o.ä. Sie tragen jedoch die Verantwortung für Straftaten, die sie begangen haben, entsprechend den zum Tatzeitpunkt geltenden Gesetzen. Dabei ist es jedoch notwendig, die Person auf frischer Tat zu ertappen: Ein Partisan, der zwar gegen o.g. Kriterien verstoßen hat, aber erst nach erfolgreich verübter Tat in die Hände des Feindes fällt, verliert dadurch seinen Status nicht (riskante Kriegführung). wiki
    Zitat Zitat von fatalist Beitrag anzeigen
    Lass Deine dummen Belehrungen, Du verstehst ja nicht einmal, was Du da eingestellt hast, Trottel.
    Fataler Weise schließt du mal wieder von dir auf andere!

    Es bleibt dabei: Lynchen von Partisanen ist völkerrechtswidrig.
    Ignoriert: Anhalter autochthon Chronos Drache Dude Hakim Lykurg Mittendrin Navy Olliver pixel Politikqualle purple Ramjet Rikimer Shehara
    Quadrokopter in der Bibel:
    https://www.politikforen.net/showthread.php?186118


  10. #50640
    Erfinder von USrael Benutzerbild von tosh
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    Standard AW: Syrien-Diskussion

    Rechtlicher Status

    Einen eigenen rechtlichen Status für den Partisanen kennt das Völkerrecht nicht.[Links nur für registrierte Nutzer] Er fällt damit unter die Regelungen der einschlägigen Abkommen des [Links nur für registrierte Nutzer], die vier Hauptkriterien für die Feststellung vorsehen, damit Personen, die in die Hände des Feindes gefallen sind, als [Links nur für registrierte Nutzer] gelten:



    1. An ihrer Spitze steht eine für ihre Untergebenen verantwortliche Person.
    2. Sie tragen ein bleibendes und von weitem erkennbares Zeichen.
    3. Sie tragen ihre Waffen offen.
    4. Sie halten bei ihren Operationen die Gesetze und Gebräuche des Krieges ein.[Links nur für registrierte Nutzer]



    In den beiden Zusatzprotokollen vom 8. Juni 1977 wurden diese Anforderung noch einmal bestätigt und qualifiziert, so dass allein das offene Tragen der Waffen beim militärischen Aufmarsch und Angriff ausreicht, um als [Links nur für registrierte Nutzer] zu gelten.[Links nur für registrierte Nutzer]
    Personen, die die genannten Kriterien nicht erfüllen, sich aber dennoch an Kampfhandlungen beteiligen, genießen trotzdem den Schutz wie er im Protokoll I, Art. 75 festgelegt ist, etwa vor vorsätzlicher Tötung, Folter o.ä. Sie tragen jedoch die Verantwortung für Straftaten, die sie begangen haben, entsprechend den zum Tatzeitpunkt geltenden Gesetzen*. Dabei ist es jedoch notwendig, die Person auf frischer Tat zu ertappen: Ein Partisan, der zwar gegen o.g. Kriterien verstoßen hat, aber erst nach erfolgreich verübter Tat in die Hände des Feindes fällt, verliert dadurch seinen Status nicht (riskante Kriegführung). wiki
    Zitat Zitat von Simplex Beitrag anzeigen
    Sorry, werter tosh ....nicht so schnell!

    Die von außen eingeschleusten islamistisch-salafistischen Kämpfer sind Terroristen in Reinkultur
    und gelten im Völkerrecht als "Staatsfeinde", die den Bestand, die Sicherheit oder die Grundordnung
    und den Herrschaftsbereich eines Staates bedrohen oder gefährden!

    Nach den jeweiligen geltenden Gesetzen des Staates ist mit denen wie folgt zu verfahren:
    ....also, ganz klar aufhängen!!!
    Trotzdem kämpfen sie als Partisanen und genießen daher wie die syrischen Rebellen den beschriebenen Schutz des Völkerrechts.

    *Zunächst sind sie vor ein Kriegsgericht zu stellen. Lynchen geht gleich garnicht.
    Ignoriert: Anhalter autochthon Chronos Drache Dude Hakim Lykurg Mittendrin Navy Olliver pixel Politikqualle purple Ramjet Rikimer Shehara
    Quadrokopter in der Bibel:
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