Rechtlicher Status
Einen eigenen rechtlichen Status für den
Partisanen kennt das Völkerrecht nicht.
[Links nur für registrierte Nutzer] Er fällt damit unter die Regelungen der einschlägigen Abkommen des
[Links nur für registrierte Nutzer], die vier Hauptkriterien für die Feststellung vorsehen, damit Personen, die in die Hände des Feindes gefallen sind, als
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- An ihrer Spitze steht eine für ihre Untergebenen verantwortliche Person.
- Sie tragen ein bleibendes und von weitem erkennbares Zeichen.
- Sie tragen ihre Waffen offen.
- Sie halten bei ihren Operationen die Gesetze und Gebräuche des Krieges ein.[Links nur für registrierte Nutzer]
In den beiden Zusatzprotokollen vom 8. Juni 1977 wurden diese Anforderung noch einmal bestätigt und qualifiziert,
so dass allein das offene Tragen der Waffen beim militärischen Aufmarsch und Angriff ausreicht, um als
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Personen, die die genannten Kriterien nicht erfüllen, sich aber dennoch an Kampfhandlungen beteiligen, genießen trotzdem den Schutz wie er im Protokoll I, Art. 75 festgelegt ist, etwa vor vorsätzlicher Tötung, Folter o.ä. Sie tragen jedoch die Verantwortung für Straftaten, die sie begangen haben,
entsprechend den zum Tatzeitpunkt geltenden Gesetzen*. Dabei ist es jedoch notwendig, die Person auf frischer Tat zu ertappen: Ein Partisan, der zwar gegen o.g. Kriterien verstoßen hat, aber erst nach erfolgreich verübter Tat in die Hände des Feindes fällt, verliert dadurch seinen Status nicht (riskante Kriegführung). wiki