Zwischen Mord und Toetung wird gerade im Krieg differenziert. Man muss
sich da schon an die geltenden Rechtslage halten. Bis nach der Novelle des
Voelkerrechts galten Attentate von Partisanen, Saboteuren und anderen im
Sinne des Kriegsvoelkerrechts von Nichtkombatanten als voelkerrechtswidrige
Angriffe begangene Taten daher als Mord und nicht als Kriegstoetungen.
Die erlaubten Reaktionen in Form von Geiselerschiessungen waren aber als
Repressalmassnahmen seinerzeit rechtlich konform und damit keine Morde
sondern es war Toetungen. Es ist nicht nur die deutsche Wehrmacht im Krieg
mit Repressalmassnahmen gegen Nichtkombatanten vorgegangen sondern
auch die anderen Kriegsparteien haben das gemacht.
Die Rechtslage wurde erst 1949 geaendert und es widerspricht fundamentalen
Rechtsgrundsaetzen Menschen fuer Handlungen anzuklagen und zu verurteilen
die erst rueckwirkend als Verbotsnormen gelten. Darum geht es mir. Es steht
voellig ausser Frage das ich gegen Kriegsgemetzel und jegliche Abschlachterei
von Menschen bin. Viele Menschen unterscheiden auch nicht zwischen Mord
und Toetung weil das Resulatat gleich ist. Soldaten werden auch aktuell noch
als Moerder hingestellt obwohl rechtlich betrachtet im Krieg getoetet wird.
Am Krieg beteiligte Kombatanten toeten und Nichtkombatanten wie Attentaeter
und Terroristen morden. Zum Bespiel versuchen sich die heutigen Attentaeter und
Terroristen selbst den Status von Kambatanten zu geben, weil sie sich im Jihad
befinden und als Soldaten " Allahs " sehen. Da es sich dabei aber um religioese
und nicht voelkerrechtliche Begriffsbestimmung handelt gelten die Terroristen als
Nichtkombatanten und damit als Moerder.




Mit Zitat antworten


Alles für unser Deutschland ... 

