Wenige Stunden, nachdem der Anwalt Priebkes, Paolo Giachini, angekündigt hat, für den toten SS-Mann werde in einer römischen Kirche ein Trauergottesdienst abgehalten, reagierte das Vikariat von Rom und erließ ein Verbot für Bestattungszeremonien jeglicher Art in irgendeinem kirchlichen Gebäude. Der Bürgermeister Roms erließ eine gleichlautende Erklärung für sämtliche Liegenschaften im Besitz der Kommune Rom.
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Sollte sich kein anderer Ort finden, würde die Zeremonie eben "auf der Straße" stattfinden, so daraufhin der Anwalt.
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