Zitat Zitat von torun Beitrag anzeigen
Und ? Wurde das Militärstrafrecht dadurch außer Kraft gesetzt ?
Faktisch ja, es blieb nur noch maximal der Schein einer ordentlichen Kriegsgerichtsbarkeit gewahrt. 1942 wurde die KSSVO noch um weitere Tatbestände ergänzt, ihre Gültigkeit damit auf nahezu jeden denkbaren Vorfall ausgedehnt. 1944 waren auch bereits die "Fliegenden Standgerichte" in Tätigkeit getreten, deren Aktivität nur noch einigen formalen Regeln unterworfen war.

Faktisch musste jeder Soldat und Offizier damit rechnen, bei Ungehorsam mit dem Leben zu bezahlen. Ende 1944 mussten selbst Soldaten und Offiziere, die ihre reine Abwesenheit von ihrer Einheit nicht hinreichend (schriftlich) begründen konnten, mit Strang oder Erschießung rechnen.

Ich möchte den "Helden der Gerechtigkeit" hier sehen, der dieses Risiko für sein reines Gewissen auf sich genommen hätte...