Immer wieder begründet die US-Regierung, und damit kommen wir zu Obamas  zweitem Zitat, den beabsichtigten Luftschlag damit, dass das syrische  Regime für den Giftgaseinsatz "bestraft" werden müsse. "Ein Gangster und  Mörder wie Assad darf nicht straflos Tausende seiner eigenen Leute  vergasen" (John Kerry). Ebenso François Hollande: "
[Links nur für registrierte Nutzer] ist bereit, jene zu bestrafen, die die Vergasung Unschuldiger beschlossen haben."
In diesem Punkt aber lässt das Völkerrecht nicht mit sich reden,  Bestrafung als Zweck eines militärischen Angriffs untersagt es. Zwar  gehörten Strafaktionen gegen andere Nationen, denen man Vertragsbruch  vorwarf, zur selbstverständlichen Praxis seit der Antike. Spätestens  aber mit der Kodifizierung des rationalen Völkerrechts in Gestalt der  modernen Pakte und der UN-Charta ist das archaische Vergeltungsprinzip  außer Kraft gesetzt. Wegen des grundsätzlichen Gewaltverbots ist  militärische Gewalt nur noch als Gegengewalt zu rechtfertigen, zur  Selbstverteidigung oder zur Friedensschaffung. Rache, Reprise,  Vergeltung, Strafe sind keine zulässigen Kategorien mehr.