Immer wieder begründet die US-Regierung, und damit kommen wir zu Obamas zweitem Zitat, den beabsichtigten Luftschlag damit, dass das syrische Regime für den Giftgaseinsatz "bestraft" werden müsse. "Ein Gangster und Mörder wie Assad darf nicht straflos Tausende seiner eigenen Leute vergasen" (John Kerry). Ebenso François Hollande: "
[Links nur für registrierte Nutzer] ist bereit, jene zu bestrafen, die die Vergasung Unschuldiger beschlossen haben."
In diesem Punkt aber lässt das Völkerrecht nicht mit sich reden, Bestrafung als Zweck eines militärischen Angriffs untersagt es. Zwar gehörten Strafaktionen gegen andere Nationen, denen man Vertragsbruch vorwarf, zur selbstverständlichen Praxis seit der Antike. Spätestens aber mit der Kodifizierung des rationalen Völkerrechts in Gestalt der modernen Pakte und der UN-Charta ist das archaische Vergeltungsprinzip außer Kraft gesetzt. Wegen des grundsätzlichen Gewaltverbots ist militärische Gewalt nur noch als Gegengewalt zu rechtfertigen, zur Selbstverteidigung oder zur Friedensschaffung. Rache, Reprise, Vergeltung, Strafe sind keine zulässigen Kategorien mehr.