3. betont,
wie wichtig es ist, dass die Regierung Libanons im Einklang
mit den Bestimmungen der Resolution 1559 (2004) und der Resolution 1680 (2006)
sowie mit den einschlägigen Bestimmungen des Übereinkommens von
Taif ihre Kontrolle auf das gesamte libanesische Hoheitsgebiet ausweitet,
damit sie ihre volle Souveränität ausüben kann,
sodass es
keine Waffen ohne die Zustimmung der Regierung Libanons
und
keine Autorität außer der der Regierung Libanons geben wird;
8. fordert Israel und Libanon auf, eine ständige Waffenruhe und
eine
langfristige Lösung zu unterstützen,
die auf den folgenden Grundsätzen und Elementen beruhen:
keine Verkäufe oder Lieferungen von Rüstungsgütern und sonstigem Wehrmaterial
an Libanon,
soweit sie nicht von dessen Regierung genehmigt sind;
14. fordert die Regierung Libanons auf, ihre Grenzen und anderen Einreisepunkte zu sichern,
um zu
verhindern, dass Rüstungsgüter und sonstiges Wehrmaterial
ohne ihre Zustimmung nach Libanon verbracht werden,...