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Den Umkehrversuch machst gerade du. Denn der Lehrerin wurde das nicht einmal annähernd nachgewiesen, mehr noch, es gibt nicht einmal einen Hinweis darauf. Was du da machst ist im Grunde eine Strafrelevante Verleumdung und Unterstellung gegenüber dieser Erzieherin.
Ich muss nichts nachweisen als Mutter ... ein kleiner Verdacht ist ausreichend.

Servus umananda