Dann hätten sie doch ihre Kinder aus der Kita abmelden können und sich eine neue suchen- es warten bestimmt genug Eltern auf eine Kita-Platz, denen die private Gesinnung der Erzieher egal ist.
Das wäre ihr gutes Recht gewesen, was hier aber stattfand ist ein klarer Verstoß gegen GG Artikel 3 Absatz 3.





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