Unterstützer dieses Terrors, wie Westerwelle oder Clinton gehören nach eigenen Maßstäben, abgeurteilt.
Der § 129a StGB, der Bildung, Mitgliedschaft, Unterstützung sowie Werbung für eine „terroristische Vereinigung“ unter Strafe stellt, bildet das Zentrum des deutschen Staatsschutzstrafrechts. Er stellt sowohl Gründung als auch Mitgliedschaft unter Strafe und droht Freiheitsstrafe von einem bis zehn Jahren an. Unterstützung und Werbung können mit Geldstrafe und in besonders schweren Fällen ebenfalls mit Haft bis zu zehn Jahren belegt werden.
Das ist bei Westerwelle, als auch bei zahlreichen weiteren politischen Unterstützern des FSA-Terror in Syrien gegeben.





Mit Zitat antworten



