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Zur Frist:
Mir haben ehemalige "Gastarbeiter", inzwischen Rentner, gesagt, daß sie zuerst nur für ein Jahr nach Deutschland gekommen sind. Erst durch den Einsatz ihres Arbeitgebers wurde dieser Zeitrahmen verlängert. So war die Praxis.
Das hätte man eben verhindern müssen; denn der Gastarbeiter hatte einen Vertrag und eine Jobgarantie. Seine Kinder haben keine Jobgarantie. Es sind die Kinder, die Probleme machen, durch die Hauptschule fallen usw.
Kommt der Arbeitgeber dann auch für diese sozialen Folgekosten auf?

Meiner Meinung nach hätte man auf dem Rotationsprinzip bestehen müssen.
Und auch nach diesen nur! 50 Jahren gilt für mich, dass die Gastarbeiter eben keine Migranten sind. So sehe ich das.