Noch einer, der die gestrige Anhörung und das Verhalten Voßkuhles so beurteilt wie ich:
Voßkuhle negiert explizit den Geists des Grundgesetzes
von Peter Boehringer
Die gestrige Anhörung des BVerfG zu den Euro-Rettungsschirmen von 2010 (...) war eigentlich nach dem ersten Satz von Hr. Voßkuhle schon inhaltlich beendet. Das Ergebnis "Ja zu Bailouts" steht bereits seit diesem Satz offiziös fest (in Wirklichkeit natürlich schon lange vorher).
Das BVerfG wird sich der entscheidenden Frage im Verfahren gar nicht erst widmen! Passend zusammengefasst wurde diese zwar erwartbare - aber dennoch schmerzliche und für den Rechtsstaat und die Gesellschaft folgenschwere Erkenntnis heute von einem unabhängigen Fondsmanager in dessen Rundbrief:
"Die oberste Witzfigur unserer Judikative, Herr Voßkuhle, gibt gleich zum Auftakt des Verfahrens um die Veruntreuung von Steuergeldern kund, dass sein Senat keine ökonomische Würdigung der Rettungsschirme vornehmen werde. Damit bleibt er in der Tradition der Rechtsprechung der zwanziger und dreißiger Jahre des letzten Jahrhunderts. Ein Verfassungsgerichtspräsident, der die auch zutiefst ökonomische Funktion der Verfassung negiert, indem er sich einer ökonomischen Analyse der Implikationen der Bailout-Politik erklärtermassen verschliesst, der hat entweder von seiner Funktion im Staat nichts verstanden oder er prostituiert sich bedingungslos für die Regierungslinie."
... so wie er es bereits im Mai 2010 bei der Ablehnung der Einstweiligen Verfügungen gegen den EFSF getan hat ("Unabsehbarer Schaden für D möglich, falls KEINE (!) Bailouts"...). Oder ob er das gar nicht tun muss - und die Argumentation der Kläger über den eindeutigen und einschlägigen Art. 125 der europäischen Verfassung / AEUV ("No Bailouts") einfach per skandalöser Delegierung an den EuGH zwecks dortiger Verschleppung um mindestens 2 Jahre und nachfolgender Ablehnung in Luxemburg ohne ernsthafte Begründung ins Leere laufen lassen wird.
(...)
Ceterum censeo
Irgendwo ist es trotz dieser schreienden Fehler und Widersprüche in perfider Weise doch logisch, was herauskommt, wenn man wegen existenzieller Eigen-Interessen zweifellos befangene System-Politiker und System-Richter beauftragt, das System zu verwalten und über es zu urteilen. Was soll bei volksfernen Prozessen und Handelnden anderes herauskommen als Entscheidungen und Urteile "Nicht im Namen des Volkes"? All das wäre nicht möglich unter echter direkter Demokratie.
(...)
Nach der gestrigen Karlsruher Anhörung erinnert uns das doch sehr an dEUtsche Zustände: Pseudo-Verfassungen wie das provisorische und beugbare Grundgesetz sind jedenfalls ohne Volksabstimmungen bei fremdbestimmten Richtern das Papier nicht wert, auf dem sie stehen. Ihr innerer Wert geht in totalitären Zeiten gegen Null wie der des Papiergelds.
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Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht!


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