"Das heißt auf deutsch, wie sie das deutsche Volksvermögen vernichten, ist Sache der Demokraten. Da mischt sich das Verfassungsgericht nicht ein.
Es kann allerdings sein, dass den Demokraten im Eifer des Gefechts der Zerstörung des Volksvermögens gewisse Formfehler unterlaufen sind, das kommt vor; da erhalten sie nun vom Verfassungsgericht eine juristisch korrekte Handlungsanweisung.
Auch kann es sein, das in der Aufteilung der Beute gewisse Sonderínteressen nicht angemessen berücksichtigt wurden, auch da ist der Rechtsstaat vor und das Verfassungsgericht wird klare Richtlinien zur Verteilung erlassen.
Es muss schließlich noch genug deutsches Vermögen übrigbleiben, um die Beamtenpensionen und die Pensionen des Hohen Gerichts bedienen zu können."