







Beim ansehen der gelieferten Berichte von diesen Demonstranten, kamen bei mir deutliche Bedenken. Bedenken in Bezug auf die Fähigkeiten zu lesen bei einigen Teilnehmern dieser Demo.
Wenn sie dieses Buch gelesen hätten und der Kopf nicht nur zum Haarschneiden gebraucht wird, stellten sie sich nicht mit den gezeigten Sprüchen auf die Straße.
Nicht jeder Abgrund hat ein Geländer
"In Deutschland gilt derjenige, der auf Schmutz hinweist, als viel gefährlicher, als derjenige, der den Schmutz macht."
Kurt Tucholsky
Kennt ihr diesen Moment, in dem plötzlich alles Sinn ergibt und man merkt, dass der ganze Scheiß sich wirklich lohnt? Ich auch nicht.
Das Geschlecht kann man nicht bestimmen, das macht die Natur. Man kann das Geschlecht feststellen.

Stimmt ... Büttenredner werden in der Regel ernst genommen
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Dräsd is ja noch muselfrei ... da kannst du große Töne spucken ... aber geh man auf den Bahnhof in Halle .... !! "Merer sog i neet" ... oder geh man Nachts bei uns in bestimmte Wohngebiete, als Frau (in verstärkter Form) ....
keine Angst, ich besuch Dich im Krankenhaus .... (War kürzlich in Dräsd, hab in der Nähe vom Blauen Wunder gewohnt, klasse Stadt)
Kennt ihr diesen Moment, in dem plötzlich alles Sinn ergibt und man merkt, dass der ganze Scheiß sich wirklich lohnt? Ich auch nicht.
Das Geschlecht kann man nicht bestimmen, das macht die Natur. Man kann das Geschlecht feststellen.
Die Überschrift ist nicht meine Meinung, sondern die Meinung eines Anti-Sarrazin Demonstranten bei einer Anti-Sarrazin Demo in Mainz.
Seht euch das Bild an:
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Also mal ehrlich, warum sollte jemand, der die Wahrheit sagt ins Gefängnis?
Wenn ich solche Plakte lese wird mir schlecht. Sozialismus pur, solche Aussagen.
Stellt euch mal vor was passiert wäre, wenn Sarrazin ein solches Buch in der DDR geschrieben hätte?
Der wäre mit vielen Jahren Zuchthaus bestraft worden.
Ein Glück, dass es in Deutschland noch etwas Meinungsfreiheit gibt.
Zudem trifft der Blogger Thomas Lachetta ganz richtig folgende Aussage.
Er schreibt:
"Linke wollen die Meinungsfreiheit in Deutschland massiv einschränken, so wie es die SED (so hieß die Linke früher) in der DDR schon getan hat."
Geändert von FriedrichderGroße (03.01.2011 um 22:27 Uhr)
Sarazin hat sich eindeutig der Volksvetzung schuldig gemacht:
§ 130
Volksverhetzung
(1) Wer in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören,
1. zum Haß gegen Teile der Bevölkerung aufstachelt oder zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordert oder
2. die Menschenwürde anderer dadurch angreift, daß er Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet,
wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. Schriften (§ 11 Abs. 3), die zum Haß gegen Teile der Bevölkerung oder gegen eine nationale, rassische, religiöse oder durch ihr Volkstum bestimmte Gruppe aufstacheln, zu Gewalt- oder Willkürmaßnahmen gegen sie auffordern oder die Menschenwürde anderer dadurch angreifen, daß Teile der Bevölkerung oder eine vorbezeichnete Gruppe beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden,
a) verbreitet,
b) öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht,
c) einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überläßt oder zugänglich macht oder
d) herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie oder aus ihnen gewonnene Stücke im Sinne der Buchstaben a bis c zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen, oder
2. eine Darbietung des in Nummer 1 bezeichneten Inhalts durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste verbreitet.
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost.
(4) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer öffentlich oder in einer Versammlung den öffentlichen Frieden in einer die Würde der Opfer verletzenden Weise dadurch stört, dass er die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft billigt, verherrlicht oder rechtfertigt.
(5) Absatz 2 gilt auch für Schriften (§ 11 Abs. 3) des in den Absätzen 3 und 4 bezeichneten Inhalts.
(6) In den Fällen des Absatzes 2, auch in Verbindung mit Absatz 5, und in den Fällen der Absätze 3 und 4 gilt § 86 Abs. 3 entsprechend.
Deswegen kann es keine Alternative geben, davon abgesehen, hat Sarazin nur Halbwahrheiten hervorgebracht.
Die bequemste Art mit Wahrheit umzugehen, die nicht in eigenem Sinne ist, ist das Wegsperren des Verkünders.
20 Jahre lang wurde der Deckel auf den Topf gehalten, Sarrazin ist nur ein kleines SIcherheitsventil, das Überdruck signaisiert. Bindet man das Ventil zu, steigt der Druck weiter bis zum Bersten.
Mein Geschlecht : Kämpfer
Meine Pronomen : Blut, Schweiß und Tränen
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