Zitat Zitat von Efna Beitrag anzeigen
Ja über eine Tochtergesellschaft, bitte informiere dich mal über die Rechtslage in der Sache. Und auch die Stadt im allgemeinen ist nicht verpflichtet der NPD gewerbliche Räume und Flächen zu vermieten...
Auch wenn sich die Stadt Oldenburg hinter noch so vielen Tochtergesellschaften versteckt, ist und bleibt sie als Alleingesellschafterin in der Verantwortung und hat demzufolge die Räumlichkeiten an jeden Interessenten - ungeachtet dessen Person und politischer Einstellung (siehe Gleichheitsgrundsatz) - zu vermieten.

Alles andere wäre Ungleichbehandlung und somit Rechtsbeugung nach Art. 3 GG.