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Thema: Schlappe für Neonazis: NPD verliert Rechtsstreit gegen Stadt Oldenburg

  1. #41
    Mitglied Benutzerbild von Gehirnnutzer
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    Standard AW: Schlappe für Neonazis: NPD verliert Rechtsstreit gegen Stadt Oldeburg

    Zitat Zitat von Zaphod Beeblebrox Beitrag anzeigen
    Es stellt sich die Frage, inwieweit dieser Habitus mit dem neuen Antidiskriminierungsrecht in Konflikt gerät. Als NPDler würde ich vor den europäischen Gerichtshof ziehen.
    Zaphod Beeblebrox, wie oft muss man hier Dinge immer wieder und wieder erklären, die schon in anderen Themen absolut klargestellt wurden.

    Das ganze ist eine gewerblich Geschichte, genauso wie die Hotelgeschichte des Herrn Voigt. Im Gegensatz zum arbeitsrechtlichen Teil des AGG (§§ 19 - 21 beinhaltet der vertragsrechtliche Teil des AGG die Weltanschauung nicht.

    Zum eigentlichen Thema:

    Der Artikel ist etwas missdeutend, denn er spricht von der Eigengesellschaft als Betreiber der Halle, nur ist die Eigengesellschaft der Stadt Oldenburg nicht der wirkliche Betreiber.

    Die Eigengesellschaft der Stadt Oldenburg ist die Weser-Ems Halle Oldenburg Beteiligungs-GmbH, die Komplementär der Betreiber-Gesellschaft

    Weser-Ems Halle Oldenburg GmbH & Co. KG

    ist.

    Auf Grund der Rechtsform her, kann die Stadt zwar als Inhaber und Gesellschafter der Eigengesellschaft Weser-Ems Halle Oldenburg Beteiligungs-GmbH nehmen aber nur soweit es den Gegenstand (Firmenzweck) dieser Gesellschaft betrifft.

    Nun ist der Gegenstand der Eigengesellschaft, also der Beteiligungsgesellschaft ein anderer, als der der Betreibergesellschaft.
    «Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)

    «Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)

  2. #42
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    Standard AW: Schlappe für Neonazis: NPD verliert Rechtsstreit gegen Stadt Oldeburg

    Zitat Zitat von Efna Beitrag anzeigen
    Es ist heuchlerisch, naja aber wer es benutzt der hat es dann zumindestens moralisch auch annerkannt.
    Dann dürftest Du Dich nur dann einen Anarchisten nennen, wenn Du die Nutzung staatlicher Einrichtungen auf das absolut notwendige Minimum beschränkst.
    Aktueller Kalenderspruch, KW 2: Bless with a hard heart those who surround me... (Jethro Tull, Broadsword)

  3. #43
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    Standard AW: Schlappe für Neonazis: NPD verliert Rechtsstreit gegen Stadt Oldenburg

    Zitat Zitat von Efna Beitrag anzeigen
    Du hast mit den Gleichbehandlungsgesetz argumentiert und das wurde hier nicht gebrochen. Gegen welche angeblichen Verfassungsrechtliche Vorgänge man jetzt verstossen da man der NPD keine Räume vermietet kannst du mir bestimmt nennen.
    Nein, ich hatte mich auf den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz als substanzielles Fundament eines Rechtsstaates bezogen (den Unterschied zwischen einem Grundsatz und einem Gesetz setze ich als bekannt voraus).
    Dieser Grundsatz ist auch im Grundgesetz verankert (ich zitiere daraus mit freundlicher Genehmigung dessen Verfasser):

    Artikel 3

    (3) Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
    Das Antidiskriminierungsgesetz ist quasi nur eine erweiterte Durchführungsverordnung, die auf dem Artikel 3 des GGs aufsetzt.

  4. #44
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    Standard AW: Schlappe für Neonazis: NPD verliert Rechtsstreit gegen Stadt Oldenburg

    Zitat Zitat von Efna Beitrag anzeigen
    nein ist sie nicht sie Beitrag 30 von mir

    [Links nur für registrierte Nutzer]
    Dein Link beinhaltet Arbeits- und Zivilrecht, für dieses Thema nicht relevant.

    Schaut man unter [Links nur für registrierte Nutzer], findet man u.a dies,
    Demokratie sollte als organischer Prozess verstanden werden, der in der Öffentlichkeit stattfindet und dadurch eine pluralistische Meinungsbildung nährt. Zusammen mit dem damit zwingend einhergehenden Schutz von Grundrechten (etwa Versammlungsfreiheit, Pressefreiheit) soll eine Eigendynamik zustande kommen und organisierte Interessengruppen entstehen, die Einfluss auf die Politik nehmen können.
    welches der NPD in tröger Regelmäßigkeit verwehrt wird. Und das beißt sich mit den Gleichbehandlungsgesetzen.
    Wie Chronos weiter oben bereits anmerkte, wurde die Örtlichkeit nicht willkürlich gewählt, sondern weil da schon andere Parteien ihre Tagungen abhalten durften.
    Das widerspricht eindeutig der demokratischen Gleichbehandlung.

  5. #45
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    Standard AW: Schlappe für Neonazis: NPD verliert Rechtsstreit gegen Stadt Oldenburg

    Zitat Zitat von pittbull Beitrag anzeigen
    Von wem sollte sie nicht anders behandelt werden? Parteien sind nunmal "parteiisch" und es gibt wohl niemanden, der alle Parteien lieb hat. Dass die NPD kaum jemand mag, liegt einfach daran wofür sie steht.
    Es ist ein Unding, dass NPDler bloss aufgrund ihrer Parteimitgliedschaft von öffentlichen Einrichtungen, die sie auch noch mitfinanziert haben, benachteiligt werden.
    Solange die NPD nicht verboten ist, muss sie Zugang bekommen zu öffentlichen Einrichtungen, die u.a. ja auch dafür bestehen, Demokratie zu betreiben.
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  6. #46
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    Standard AW: Schlappe für Neonazis: NPD verliert Rechtsstreit gegen Stadt Oldenburg

    Zitat Zitat von -jmw- Beitrag anzeigen
    Es ist ein Unding, dass NPDler bloss aufgrund ihrer Parteimitgliedschaft von öffentlichen Einrichtungen, die sie auch noch mitfinanziert haben, benachteiligt werden.
    Solange die NPD nicht verboten ist, muss sie Zugang bekommen zu öffentlichen Einrichtungen, die u.a. ja auch dafür bestehen, Demokratie zu betreiben.
    Genau das ist der springende Punkt!

    Entweder soll man die NPD verbieten, dann aber bitte auch andere Organisationen am Rand des politischen und gesellschaftlichen Spektrums, oder man lässt es.

    Aber diese Schielerei nach einer Seite ist unerträglich und eines Staates, der sich selbst als demokratischen Rechtsstaat bezeichnet, unwürdig.

  7. #47
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    Standard AW: Schlappe für Neonazis: NPD verliert Rechtsstreit gegen Stadt Oldenburg

    Zitat Zitat von Peg Bundy Beitrag anzeigen
    Warst Du schon mal anwesend oder worauf beziehen sich Deine Weisheiten?
    Junge, Junge, Junge
    Es gibt viele Beispiele die zeigen, dass NPD-Deppen unsere freiheitliche Grundordnung ablehnen, d.h. wes Geistes Kind sie sind. Nehmen wir als Beispiel den NPD-Deppen Marcel Wöll*, der (2006?) in einer Kreistagssitzung den Holocaust leugnete. X(

    * NPD-Mitglied, bekannter rechtsextremer Schläger, der nun den Bürgerlichen spielt.

    Zitat Zitat von Chronos Beitrag anzeigen
    Aufgrund welcher Gesetzeslage soll eine kommunale Einrichtung die ordnungsgemäße Benutzung bzw. Vermietung einer Räumlichkeit untersagen dürfen, wenn diese Räumlichkeit beispielsweise (ein hypothetisches Beispiel) ein paar Tage zuvor vom örtlichen Einzelhandelsverband für dessen Tagung benutzt werden durfte?
    Das Grundrecht des Eigentümers berechtigt ihn dazu, bestimmten Personen ohne Begründung den Zutritt zu verwehren. :]

  8. #48
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    Standard AW: Schlappe für Neonazis: NPD verliert Rechtsstreit gegen Stadt Oldenburg

    @Peg und Chronos
    Beides wurde nicht gebrochen, es gibt auch eine Vertragsfreiheit, man kann mit denjenigen gerade im Gewerblichen Gebiet eingehen mit wenn man will. Wenn ich mit jemanden keinen Vertrag eingehen will(wie eben mit der NPD) dann bin ich nicht dazu verpflichtet. Das die NPD irgendwie benachteiligt wurden sehe ich hier nicht. Benachteiligt wäre sie gewesen wenn man ihr verbietet einen Parteitag abzuhalten aber in dem Fall ist es nicht der Fall. De4n Rest hat Gehirnnutzer richtig gut dargestellt.

  9. #49
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    Standard AW: Schlappe für Neonazis: NPD verliert Rechtsstreit gegen Stadt Oldenburg

    Zitat Zitat von pittbull Beitrag anzeigen
    Das Grundrecht des Eigentümers berechtigt ihn dazu, bestimmten Personen ohne Begründung den Zutritt zu verwehren. :]
    Dies trifft nur für eine Person privaten Rechts zu, nicht aber für eine kommunale Einrichtung, die sich im Besitz bzw. im Eigentum der Allgemeinheit befindet.

    Hier gilt öffentliches Recht.

    Nochmal: Solange keine sachlichen bzw. technischen Gründe für eine Vermietung sprechen, gibt es keinen justiziablen Grund, eine Vermietung - an wen auch immer - zu verweigern.

  10. #50
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    Standard AW: Schlappe für Neonazis: NPD verliert Rechtsstreit gegen Stadt Oldenburg

    Zitat Zitat von pittbull Beitrag anzeigen
    Das Grundrecht des Eigentümers berechtigt ihn dazu, bestimmten Personen ohne Begründung den Zutritt zu verwehren. :]
    Da es eine öffentliche Einrichtung ist, ist der Eigentümer letztendlich die Allgemeinheit.
    Aktueller Kalenderspruch, KW 2: Bless with a hard heart those who surround me... (Jethro Tull, Broadsword)

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