Das steht nicht im Zwei-plus-Vier-Vertrag. Oder? Wir beide wissen es besser (nur Brutus nicht).
Außerdem steht dort, dass die Urteile usw. deutschem Recht unterlagen, also waren die im deutschen Gesetz gegebenen Rechtsmittel gegeben. Von unabänderlich keine Spur.
Weiterhin wurden die meisten in Nürnberg Verurteilten schon bald begnadigt oder auf Bewährung freigelassen. Da sieht man, wie ewig die Urteile waren.
Und schließlich bindet ein Urteil unmittelbar niemanden außer den Prozessparteien. Niemand außerhalb des Verfahrens ist verpflichtet, sich irgend etwas darin zu Eigen zu machen.





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