Befreier foltern, vergewaltigen und morden nicht.
Befreier vertreiben Befreite nicht aus ihrer Heimat, sie enteignen nicht ihr Land, Hab und Gut, sie schänden auch ihre Friedhöfe nicht. Sie regen auch nicht ihre verbündeten "Mitbefreier" hierzu an.
Befreier beschlagnahmen nicht die Häuser der Befreiten, zünden auch nicht ganze Städte nach der Befreiung an, sie verjagen die Eigner nicht und sperren sie schon gar nicht in Hungerlager zur Vernichtung.
Befreier mißachten das Völkerrecht nicht. Sie überantworten "befreite" Gefangene nicht anderen "Mitbefreiern" zur Sklavenarbeit in fernen Regionen, sie lassen sie auch nicht verhungern oder bringen sie nicht auf andere Weise um.
Befreier zerstören nicht die Arbeitsplätze der Befreiten, sie demolieren oder demontieren nicht ihre Produktionsstätten, treiben nicht ihre Viehherden weg.
Befreier bemächtigen sich nicht der Schiffe, Bahnen, Schienen und Fahrzeuge der Befreiten, sie lassen ihre Wälder nicht zwangsroden.
Befreier bedienen sich keiner Vernichtungslager, keiner Greuelpropaganda gegen die Befreiten.
Befreier entehren nicht die Denkmäler und Traditionen der Befreiten, sie verschleppen ihre Kunstschätze nicht.
Befreier rauben nicht das Auslandsvermögen der befreiten Nation, stehlen nicht ihre Patente, verschleppen nicht ihre Wissenschaftler.
Befreier konfiszieren nicht die Dokumente der Befreiten und verfälschen diese weder durch Aussortieren noch gar durch grundsätzliche Neufabrizierung nach Fiktionen von Gruselgeschichtenautoren stets zum Dauerschaden der befreiten Nation.
Wenn Befreier meinen, ein Gericht müßte her, um Schuldige oder vermeintlich Schuldige zu verurteilen, so behindern sie deren Verteidigung nicht, bedienen sich keiner erpreßten Geständnisse oder Meineidzeugen oder gefälschter Dokumente en gros. Keineswegs verfügen sie ein Ausnahmerecht für sich mittels Amnestie für jegliches eigenes Handeln und die Taten ihrer Helfer.Sie bestellen sich auch nicht nach Außerkraftsetzung aller Gesetzesgrundlagen des
befreiten Landes selbst als Kläger, Richter und Henker.
Weder führen sie Schauprozesse durch, noch etablieren sie eine politische Justiz zwecks dauerhafter Strafverfolgung der Befreiten mit einseitigen Kodifizierungen für das Straf- und Zivilrecht und damit Ausschaltung jeder souveränen Regung der Befreiten.
Befreier nutzen nicht die Besetzung des Landes der Befreiten zur Durchsetzung einer von ihnen gewünschten Rechtsordnung und gesellschaftlichen Struktur, zur Einschleusung ihrer Monopolverwalter in Politik, Parteien, Justiz, Verwaltung, Presse, Finanzen und weitgehend auch der Wirtschaft.
Befreier sorgen sich nicht um Umerziehung der Befreiten, reglementieren weder deren Schulpläne noch deren Geschichtsschreibung, lizensieren auch weder Personen noch Organisationen.
Befreier verankern auch nicht Verfassungsartikel der befreiten Nation mit Vorbehaltsrechten zur dauerhaften Einflußnahme auf die befreite Bevölkerung. Sie führen auch in internationalen Organisationen keine Feindstaatenklauseln für die Befreiten ein, die diesen wesentliche Völkerrechtsgrundsätze entziehen.
Befreier stehlen nicht das den Befreiten noch verbliebene Land mittels Bodenreform und anschließender Rechtenserklärung der Enteignung, um auf diese Weise das Nationalvermögen der Befreiten nach und nach in den Privatbesitz verdienter Befreier zu überführen.
Befreier schaffen sich auch keine "Maulkorbgesetze" zur Strafverfolgung von "Verharmlosern" und gar "Leugnern" der von ihnen behaupteten Verbrechen der Befreiten. Sie vernichten auch keine wissenschaftliche Literatur und Beweismittel der Befreiten.