Ich stehe hier, ein Herkules mit Fackeln! Sie sollen lodern, leuchten, knistern und auch knackeln!Mitglied der FDL
Diese Blockierung Danzigs existiert nur in deiner Phantasie. Abgesehen davon hat Danzig mit dem Angriff auf Polen gar nichts zu tun, da Danzig nicht zu Polen gehörte, sondern dem Völkerbund unterstand. Damit hat Hitler 1939 nicht nur Polen angegriffen, sondern auch den Völkerbund. :]
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"Was wir hier in diesem Land brauchen sind mutige Bürger, die die roten Ratten dorthin jagen, wo sie hingehören - in ihre Löcher"
FJS in der "Welt" vom 23.09.1974
Ich weiß ja nicht, wieviel Tote Dein blutrünsitges Herz sich so ersehnt, Tatsache ist, daß die deutsche Luftwaffe ziviel Ziele angegriffen hat und auch damit angefangen hat. Das war aber nun mal der damalige Zeitgeist und das gilt für die deutsche wie auch für die alliierte Luftwffe. Es waren keine Kriegsverbrechen und es wurden meines Wissens auch niemlas Piloten deswegen angeklagt, weder deutsche noch alliierte. Und das soll auch so bleiben.
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FJS in der "Welt" vom 23.09.1974
"A totalitarian society not only does not tolerate a freedom of opinion, but it cultivates by all means in its power a "received opinion," which all have to parrot, not only without checking it, but often without any understanding of what it means. " - David Cole
Hat Deutschland den Vertrag von Locarno völlig freiwillig abgeschlossen? Und bekam Deutschland das, was ihm versprochen worden war?
Verträge, die unter Zwang zu stande kommen, sind null und nichtig! Und Verträge deren Absprachen nicht eingehalten werden, sind ebenfalls von Anfang an null und nichtig. Was gilt nach diesem europäischen Völkerrechtsgrundsatz dann auch für den Versailler Vertrag?
Es war der Staat Polen, der das Völkerrecht und die Absprachen im Zusammenhang mit den Abstimmungen an der deutsch-polnischen Grenze nicht eingehalten hat. Nicht nur der polnische Staat sondern auch der Völkerbund hat die Abmachungen im Zusammenhang mit den Abstimmungen nicht eingehalten. Der Völkerbund hatte die Aufgabe übernommen die Ergebnisse der Abstimmungen zu garantieren und umzusetzen und dafür zu sorgen, dass die Ergebnisse der Abstimmungen dann auch umgesetzt und eingehalten wurden. Und es war Polens Pflicht das zu akzeptieren gemäß Abkommen mit dem Völkerbund. Da der Völkerbund das nicht gebracht hat, hat er sich als das geoutet, was er war. Und so war Deutschland danach nicht mehr gezwungen sich noch an die Vorgaben dieses vertragsbrüchigen Vereins zu halten, noch an dessen Verträge und dessen Abmachungen. Wer selber zuvor vertragsbrüchig geworden ist, kann dann andere nicht wegen Vertragsbruch gerichtlich belangen, zumal wenn er die Vertragsbrüchigkeit der anderen durch das eigene Verhalten erst ermöglicht hat. Es waren die Alliierten und der Völkerbund und dann Polen, die mit der Masche des Vertragsbruchs und der Missachtung völkerrechtlicher Abkommen begonnen hatten. Also...!
Zuerst kam das Ding mit dem gebrochenen Waffenstillstandsvertrag, dann der Versailler Vertrag und dann das mit den Abstimmungen. In allen Fällen hat der Völkerbund das Recht von sich aus gebrochen. Welchen Rechtsanspruch konnte der Völkerbund nach seinen Rechtsbrüchen noch geltend machen? Er war zuvor selber schon rechts- und vertragsbrüchig geworden, indem er sich nicht an das geltende Recht für Friedensverträge gehalten hat. Dadurch waren alle seine Verträge, die er danach mit Deutschland schloss null und nichtig und hätten dann erst wieder Rechtskraft erlangen können, wenn der Völkerbund entweder die vorangegangenen Abmachungen annulliert oder für deren Rechtsgültigkeit gesorgt hätte. Und der Austritt Deutschlands aus diesem Verbrecherclub - weil rechst- und vertragsbrüchig - musste daher nicht extra erklärt werden.
Gemäß römischem Recht, das die Grundlage für das europäische Recht bildet, sind alle Verträge, die mittels Täuschung und mit der Absicht geschlossen werden den Vertragspartner zu täuschen oder zum Vertragsabschluss zu zwingen null und nichtig und zwar als Ganzes und nicht nur in Teilen. Gemäß dieser Vertragsrichtlinie ist der Waffenstillstandsvertrag von 1918 schon von den Alliierten gebrochen worden. Damit waren alle nachfolgenden Verträge mit der alliierten Lügenmafia null und nichtig, dann wenn der Vertragspartner Deutschland in irgendeiner Weise getäuscht oder benachteiligt werden sollte. Es ist also unredlich zu argumentieren Deutschland habe Verträge nicht eingehalten, da zuerst die Alliierten und der Völkerbund ihre Verträge mit Deutschland nicht eingehalten haben. Und jede Menge Täuschungs- und Knebelverträge wie der Versailler Vertrag, der Dawes- und der Youngplan Deutschland aufzwangen. Das ist sittenwidrig, weil vertragsrechtlich unzulässig gemäß Völkerrecht und römischem Recht! Das gilt zumindest für Italien, Frankreich wie auch für Deutschland. Und und die USA und GB können daher nicht argumentieren, sie hätten das nicht gewusst!
Welche der Vertrags-Parteien hat denn nun den Viermächtepakt vom 15. Juli 1933 nicht ratifiziert?
Er war nur dann ungültig, wenn entweder Frankreich, Italien oder GB ihn nicht ratifiziert haben. Hitler-Deutschland brauchte ihn nicht zu ratifizieren, da Hitler zugleich auch der Gesetzgeber war. In dem Fall reichte Hitlers Unterschrift. Du musst nun schon nachweisen, dass entweder Italien, Frankreich oder GB den Vertrag nicht ratifiziert haben, ansonsten er leider gültig ist bis heute! Also weise nach, welcher der drei Staaten den Vertrag nicht ratifiziert hat, sonst darfst du nie mehr erklären, der Vertrag sei nicht gültig. Es gelten die § 90a und 130, wenn du diesen historischen Fakt leugnest.
Ich weise die Moderatoren daraufhin, dass der User Mark Mallokent sich gemäß § 90a und § 130 strafbar macht, wenn er nicht nachweist, dass einer der folgenden Staaten wie Italien, Frankreich oder GB den Viermächtepakt vom 15.Juli 1933 nicht ratifiziert hat.




"Jeder Muslim der daran glaubt dass die Erde rotiert, verliert sein Recht auf Leben und Besitz und soll getötet werden!"
Bis heute gültige Fatwa eines der höchsten Korangelehrten: Abd al Aziz ibn Baz!
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FJS in der "Welt" vom 23.09.1974
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