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Thema: 13. Februar Dresden - alles zum Thema - Sammelstrang

  1. #1231
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    Standard AW: Der Zweck der Bombardierung deutscher Städte während des zweiten Weltkrieges

    Zitat Zitat von Rheinlaender Beitrag anzeigen
    Auf was beziehst Du Dich?
    Allgemeine Frage, ohne besonderen Bezug.

  2. #1232
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    Standard AW: Der Zweck der Bombardierung deutscher Städte während des zweiten Weltkrieges

    Zitat Zitat von Rheinlaender Beitrag anzeigen
    Die massenweise Zerstoerung dt. Staedte war vielleicht keine wirklich erfolgreiche Strategie, aber sie war aus der Sicht des militaerischen Erfoldernis sicher legitim.
    Aus der Sicht von Jack the Ripper war das Aufschlitzen unschuldiger Frauen ebenfalls legitim.

  3. #1233
    in memoriam Benutzerbild von Rheinlaender
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    Standard AW: Der Zweck der Bombardierung deutscher Städte während des zweiten Weltkrieges

    Zitat Zitat von torun Beitrag anzeigen
    Allgemeine Frage, ohne besonderen Bezug.
    Das kommt ganz darauf an - wie gesagt der Art. 2 der Convention beschreibt Voelkermord sehr genau und diese Def. ist allgemein akzepiert und darauf sollte man sich beziehen, wenn man von Voelkermord redet.

  4. #1234
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    Standard AW: Der Zweck der Bombardierung deutscher Städte während des zweiten Weltkrieges

    Zitat Zitat von Vril Beitrag anzeigen
    Beides , wobei letzteres der gezielte Völkermord sicherlich nie von den Allierten offiziell zugegeben wurde.

    Übrigens hätte der Krieg noch ein paar Monate länger gedauert wäre wohl auch das Deutsche Reich mit ein oder zwei Atombomben beglückt worden und es hätte Hunderttausende Bombentote mehr gegeben inklusive Strahlenopfer und Langzeitschäden.
    Und bei in Europa zu dieser Jahreszeit vorherrschenden Westwinden, hätten sich die Befreier aus den Reihen der Roten Armee mit "strahlendem" Lächeln zur Siegesparade gemeldet.

  5. #1235
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    Standard AW: Der Zweck der Bombardierung deutscher Städte während des zweiten Weltkrieges

    Definition von Völkermord:
    [Links nur für registrierte Nutzer]

    Grundlage war die Resolution 180 der UN-Vollversammlung vom 21. Dezember 1947, in der festgestellt wurde, dass „Völkermord ein internationales Verbrechen [ist], das nationale und internationale Verantwortung von Menschen und Staaten erfordert“, um den völkerrechtlichen Verbrechen im Zweiten Weltkrieg zu gedenken.

    Die Konvention definiert Völkermord in Artikel II als „eine der folgenden Handlungen, begangen in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören“:

    a) das Töten von Angehörigen der Gruppe
    b) das Zufügen von schweren körperlichen oder seelischen Schäden bei Angehörigen der Gruppe
    c) die absichtliche Unterwerfung unter Lebensbedingungen, die auf die völlige oder teilweise physische Zerstörung der Gruppe abzielen
    d) die Anordnung von Maßnahmen zur Geburtenverhinderung
    e) die gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe

    Bis auf die letzten beiden Punkte passen sämtliche Maßnahmen auf die Kriegführung der Alliierten.

    Im Gegensatz zu den hieb- und stichfest mit Sachbeweisen unterlegten Genoziden der Alliierten ist in Bezug auf den selbstverständlich offenkundigen Holocaust anzumerken, daß

    1. Kein entsprechender NS-Befehl existiert (s. Hilberg)
    2. Keine Sachbeweise vorliegen, nur Zeugenaussagen (s. Hilberg)
    3. Das deutsche Volk im Gegensatz zu den vollständig ausgerotteten Juden dem völligen Zugriff der Alliierten preisgegeben gewesen ist.
    4. Es einen die Ausrottungsabsichten darlegenden US-Befehl gibt, den Morgenthau-Plan, geistige Grundlage der deutschen Teilung und Vertreibung.
    5. Einige Bemerkungen Churchills ebenfalls nicht anders interpretiert werden können, denn als unverhohlene Absicht, an den Deutschen einen Völkermord zu begehen ("600.000 Flüchtlinge braten", im Zusammenhang mit Dresden).
    6. Churchills Rede, "daß dies ein englischer Krieg ist, und sein Ziel die Vernichtung Deutschlands" (nicht des Hitler-Regimes, M.R.), einen Genozid logisch impliziert.
    Geändert von Brutus (19.08.2007 um 02:50 Uhr)

  6. #1236
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    Standard AW: Der Zweck der Bombardierung deutscher Städte während des zweiten Weltkrieges

    Zitat Zitat von Rheinlaender Beitrag anzeigen
    Die Bombadierung von Industrie und Hafenstaedten, Ruestungszentrenen und Bahnkonten war auf jeden Fall legitim und gerechtfertigt.
    nur ist es dabei leider nicht geblieben.
    es war terror gegen die bevölkerung.
    das ist nicht zu legitimieren egal wer es
    tut...ebensowenig ist die deutsche
    bombadierung von holländischen,polnischen,
    russischen und englischen städten zu legitimieren.
    "Man darf niemals 'zu spät' sagen. Auch in der Politik ist es niemals zu spät. Es ist immer Zeit für einen neuen Anfang."

    Konrad Adenauer

  7. #1237
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    Standard AW: Der Zweck der Bombardierung deutscher Städte während des zweiten Weltkrieges

    Der Zweck der Bombardierung deutscher Städte während des zweiten Weltkrieges
    Genauso könnte man fragen, welchen Zweck die Bombardierung von Rotterdam, Warschau, London, Coventry und anderen europäischen Städten durch die deutsche Luftwaffe hatte.

    ganz einfach:

    1.) Zermürbungstaktik. Die Bevölkerung sollte kapitulationsreif gebombt werden.
    2.) Zerstörung der Infrastruktur, vor allem der kriegswichtigen Industrie und Verkehrswege.
    3.) Psychologie: Einem Bomberpiloten fällt es wesentlich leichter den Schacht zu öffnen, als dem Infanteristen abzudrücken. Denn wenn ich dem Feind nicht in die Augen schaue, schwindet die natürlich Tötungshemmung.

    Egal, von welcher Seite man es betrachtet, Kriegsverbrechen waren es auf beiden Seiten. Aber warum aufregen? Die Zivilbevölkerung ist in jedem Krieg in Mitleidenschaft gezogen worden. Früher wurden die Städte geplündert und die Bevölkerung durch marodierende Horden umgebracht, da war es eben durch Bomben.
    Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden

    Freiheit statt Liberalismus

  8. #1238
    in memoriam Benutzerbild von Rheinlaender
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    Standard AW: Der Zweck der Bombardierung deutscher Städte während des zweiten Weltkrieges

    Zitat Zitat von Mister Ragtime Beitrag anzeigen
    Definition von Völkermord:
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    Grundlage war die Resolution 180 der UN-Vollversammlung vom 21. Dezember 1947, in der festgestellt wurde, dass „Völkermord ein internationales Verbrechen [ist], das nationale und internationale Verantwortung von Menschen und Staaten erfordert“, um den völkerrechtlichen Verbrechen im Zweiten Weltkrieg zu gedenken.

    Die Konvention definiert Völkermord in Artikel II als „eine der folgenden Handlungen, begangen in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören“:
    Diese Absicht war nie gegeben - sie Erklaerung des Premier Chamberlain vor dem House of Commons am 01 Sep. 1939.

    Zitat Zitat von Mister Ragtime Beitrag anzeigen
    Im Gegensatz zu den hieb- und stichfest mit Sachbeweisen unterlegten Genoziden der Alliierten ist in Bezug auf den selbstverständlich offenkundigen Holocaust anzumerken, daß

    1. Kein entsprechender NS-Befehl existiert (s. Hilberg)
    Das ist nachweislich falsch, wie Justice Gray von der Queen's Bench festgestellt:

    13.55 But account must also be taken not only of what Hitler said but also of what he did or authorised to be done or at least knew was being done in relation to the Jews. In the following paragraphs of this judgment I will summarise what appears to me to be the evidence of Hitler's involvement in the successive programmes of shooting, deporting and gassing Jews in large numbers.

    Die ganze Argumetation (zu lang fuer Copy-and-Paste) [Links nur für registrierte Nutzer]

    Zitat Zitat von Mister Ragtime Beitrag anzeigen
    2. Keine Sachbeweise vorliegen, nur Zeugenaussagen (s. Hilberg)
    Wenn Du Raul Hilberg meinst - gerade diese hat tonnenweise sich durch "Sachbeweise" wie Akten durchgearbeitet.

    Zitat Zitat von Mister Ragtime Beitrag anzeigen
    3. Das deutsche Volk im Gegensatz zu den vollständig ausgerotteten Juden dem völligen Zugriff der Alliierten preisgegeben gewesen ist.
    Was dieser Satz bedeuten soll, kannst mal erklaeren.

    Zitat Zitat von Mister Ragtime Beitrag anzeigen
    4. Es einen die Ausrottungsabsichten darlegenden US-Befehl gibt, den Morgenthau-Plan, geistige Grundlage der deutschen Teilung und Vertreibung.
    Das war ein Papier, das schnell in der Schublade verschwand - nie ein befehl!

    Zitat Zitat von Mister Ragtime Beitrag anzeigen
    5. Einige Bemerkungen Churchills ebenfalls nicht anders interpretiert werden können, denn als unverhohlene Absicht, an den Deutschen einen Völkermord zu begehen ("600.000 Flüchtlinge braten", im Zusammenhang mit Dresden).
    Diese Zitat ist nirgentwo in einer serioesen Quellen zu finden, aber Du kannst Dir ja die Muehe machen, die Kabinttsprotokolle aus dem 2. Weltkrieg sich seit langem freigegeben.

    Zitat Zitat von Mister Ragtime Beitrag anzeigen
    6. Churchills Rede, "daß dies ein englischer Krieg ist, und sein Ziel die Vernichtung Deutschlands" (nicht des Hitler-Regimes, M.R.), einen Genozid logisch impliziert.
    Dann schau das angeblich Zitat mal in English an.

  9. #1239
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    Standard AW: Der Zweck der Bombardierung deutscher Städte während des zweiten Weltkrieges

    Zitat Zitat von Mister Ragtime Beitrag anzeigen
    Definition von Völkermord:
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    Grundlage war die Resolution 180 der UN-Vollversammlung vom 21. Dezember 1947, in der festgestellt wurde, dass „Völkermord ein internationales Verbrechen [ist], das nationale und internationale Verantwortung von Menschen und Staaten erfordert“, um den völkerrechtlichen Verbrechen im Zweiten Weltkrieg zu gedenken.

    Die Konvention definiert Völkermord in Artikel II als „eine der folgenden Handlungen, begangen in der Absicht, eine nationale, ethnische, rassische oder religiöse Gruppe ganz oder teilweise zu zerstören“:

    a) das Töten von Angehörigen der Gruppe
    b) das Zufügen von schweren körperlichen oder seelischen Schäden bei Angehörigen der Gruppe
    c) die absichtliche Unterwerfung unter Lebensbedingungen, die auf die völlige oder teilweise physische Zerstörung der Gruppe abzielen
    d) die Anordnung von Maßnahmen zur Geburtenverhinderung
    e) die gewaltsame Überführung von Kindern der Gruppe in eine andere Gruppe

    Bis auf die letzten beiden Punkte passen sämtliche Maßnahmen auf die Kriegführung der Alliierten.

    Im Gegensatz zu den hieb- und stichfest mit Sachbeweisen unterlegten Genoziden der Alliierten ist in Bezug auf den selbstverständlich offenkundigen Holocaust anzumerken, daß

    1. Kein entsprechender NS-Befehl existiert (s. Hilberg)
    2. Keine Sachbeweise vorliegen, nur Zeugenaussagen (s. Hilberg)
    3. Das deutsche Volk im Gegensatz zu den vollständig ausgerotteten Juden dem völligen Zugriff der Alliierten preisgegeben gewesen ist.
    4. Es einen die Ausrottungsabsichten darlegenden US-Befehl gibt, den Morgenthau-Plan, geistige Grundlage der deutschen Teilung und Vertreibung.
    5. Einige Bemerkungen Churchills ebenfalls nicht anders interpretiert werden können, denn als unverhohlene Absicht, an den Deutschen einen Völkermord zu begehen ("600.000 Flüchtlinge braten", im Zusammenhang mit Dresden).
    6. Churchills Rede, "daß dies ein englischer Krieg ist, und sein Ziel die Vernichtung Deutschlands" (nicht des Hitler-Regimes, M.R.), einen Genozid logisch impliziert.
    Ich fass es mal so zusammen: Das Offensichtliche wird bestritten, der Rest ist selbstverständlich "offenkundig" aus 130 Gründen. BRD heute.

  10. #1240
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    Standard AW: Der Zweck der Bombardierung deutscher Städte während des zweiten Weltkrieges

    Zitat Zitat von NimmerSatt Beitrag anzeigen
    Moralisches Bomben zur Demotivierung der Bevölkerung oder gezielter Völkermord?
    Natürlich beides. Zum Schluß war es nur noch die Ausrottungsabsicht.

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