Bei der reichsgruendung 1871 gab es keine Diskussion, die auf Preussens Beduerfneisse zugeshnittene Verfassung des Norddeutschen Bundes bekam eine neue Ueberschrift und das wars im wesentlichen.
Eine ernsthafte Diskussion fand 188/49 in der Paulskirche statt, aber diese Verfassung gab dem Parlament sehr mehr Macht als die von 1866/71.
Die Gewaltenteilung funktioniert hier, aber anders als auf dem Kontinent, sie geschieht uber ungeschriebene Regeln, und ueber die unabhaenige Verwaltung und Richterschaft. Das Common Law spielt hier die entscheidende Role, dieses liegt ausserhalb der Verfuegungsgewalt von Krone und Parlament. Jedoch kummuliert in dem Konsturct "The Crown in Parliament" die oberste gesetzgebende, rechtssprechende und exekutive Gewalt, gefolgt vom Privy Council, der ebenfalls exekutive, rechtssprechende und legislative Gewalt hat, die aber immer dem des Parlamentes nachgeordnet ist.
Ein US-Praesident hat diese nur auf Zeit. Vorallen ist die Frage von Krieg und Frieden nicht von ihm zu entscheiden sondern vom Congress "The Congress shall have Power ... To declare War, .... To raise and support Armies, but no Appropriation of Money to that Use shall be for a longer Term than two Years; To provide and maintain a Navy;" (Art. 1, Sec. 8). Das heisst das Militaer ist zwar dem Praesidenten unterstellt, haengt aber vom Wohlwollen des Congresses ab. Die Vollmacht des Presidenten wurde noch weiter den "War Powers Act of 1973" beschraenkt.
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In beiden Faelle liegt Gewalt in letzter Instanz bei gewaehlten Vertretern des Volkes und nicht bei einer Person, die blanken Zufall auf den Thron gekommen ist - per Geburt.