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"Die Menschen sind einfältig und zum Urteil nicht fähig, daher müssen sie regiert werden." - Konrad Adenauer in einem Fernsinterview, das am 30. August 2002 in einer historischen Sendung von dem deutschen Fernsehsender "Phoenix" ausgestrahlt wurde.

Die alte Diskussion um die beste Staatsform gabs auch bei der Reichsgründung.
Bei der reichsgruendung 1871 gab es keine Diskussion, die auf Preussens Beduerfneisse zugeshnittene Verfassung des Norddeutschen Bundes bekam eine neue Ueberschrift und das wars im wesentlichen.

Eine ernsthafte Diskussion fand 188/49 in der Paulskirche statt, aber diese Verfassung gab dem Parlament sehr mehr Macht als die von 1866/71.

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Das englische allmächtige Parlament, das nach dem Mehrheitswahlrecht gewählt wurde?
Es duldete faktisch keine Kontrollinstanz über sich. Es ist ein System ohne rechtsstaatliche Gewaltenteilung.
Die Gewaltenteilung funktioniert hier, aber anders als auf dem Kontinent, sie geschieht uber ungeschriebene Regeln, und ueber die unabhaenige Verwaltung und Richterschaft. Das Common Law spielt hier die entscheidende Role, dieses liegt ausserhalb der Verfuegungsgewalt von Krone und Parlament. Jedoch kummuliert in dem Konsturct "The Crown in Parliament" die oberste gesetzgebende, rechtssprechende und exekutive Gewalt, gefolgt vom Privy Council, der ebenfalls exekutive, rechtssprechende und legislative Gewalt hat, die aber immer dem des Parlamentes nachgeordnet ist.


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Oder wäre die amerikanische Variante besser gewesen?
Mit einer chaotischen Rechtssprechung, die mit der kontinental-europäischen Rechtsstaatlichkeit wenig gemein hat und einem Präsidenten, dem rechtlich mehr Entscheidungsbefugnisse zugestanden wurden, als sie dem deutschen Kaiser verfassungsrechtlich jemals eingeräumt waren?
Ein US-Praesident hat diese nur auf Zeit. Vorallen ist die Frage von Krieg und Frieden nicht von ihm zu entscheiden sondern vom Congress "The Congress shall have Power ... To declare War, .... To raise and support Armies, but no Appropriation of Money to that Use shall be for a longer Term than two Years; To provide and maintain a Navy;" (Art. 1, Sec. 8). Das heisst das Militaer ist zwar dem Praesidenten unterstellt, haengt aber vom Wohlwollen des Congresses ab. Die Vollmacht des Presidenten wurde noch weiter den "War Powers Act of 1973" beschraenkt.

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In beiden Faelle liegt Gewalt in letzter Instanz bei gewaehlten Vertretern des Volkes und nicht bei einer Person, die blanken Zufall auf den Thron gekommen ist - per Geburt.