
Zitat von
amendment
Ich lege mich weiterhin fest: Es war "nie im Leben" ein völkerrechtswidriger Angriffskrieg!
Warum tue ich das?
Weil ein Krieg per definitionem ein länger andauernder, organisierter Konflikt unter Einsatz von Waffengewalt ist. Eine Militäraktion hingegen ist lediglich nur ein zeitlich begrenzter, militärischer Einsatz, der zielgerichtet und zumeist Teil einer übergeordneten Strategie ist und die immer ohne eine formelle Kriegserklärung einhergeht. (Da es ja auch kein Krieg ist)
Und vor diesem Hintergrund darf mein meine Aussage verstehen. Und all das hat zunächst einmal rein gar nichts mit dem Völkerrecht zu tun; das sind die rein "technischen" Unterschiede. Ob eine solche "Maßnahme" gegen das Völkerrecht verstößt - tut sie das im Grunde nicht immer? - steht auf einem ganz anderen Blatt...