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Thema: Kurznachrichten außerhalb der Stränge

  1. #361
    Heizer-Jünger! Benutzerbild von autochthon
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    Standard AW: Kurznachrichten außerhalb der Stränge

    Meilenstein in Yad Vashem
    :
    Fünf Millionen Holocaust-Opfer identifiziert


    https://www.bild.de/news/ausland/fuenf-millionen-holocaust-opfer-inzwischen-namentlich-identifiziert-6909008c33d8de5389e4db25

    Rund eine Million jüdische Opfer sind demnach namentlich noch unbekannt, „und viele werden es wahrscheinlich für immer bleiben“, erklärte Yad Vashem. Mit Werkzeugen wie KI und maschinellem Lernen könnten jedoch weitere 250.000 Namen identifiziert werden. Dafür sollen Hunderte Millionen Dokumente analysiert werden, deren manuelle Auswertung bisher zu aufwendig war.

    Was die KI alles zu leisten im Stande ist!!!!! Es ist ein Puzzle, welches vielen Angehörigen nun endlich Gewissheit gibt.
    Wenn ich AdHoc aus einer Debatte "aussteige" könnte es damit zu tun haben, daß die Forenleitung meine Beiträge auf ein Mindestmaß zurechtzensiert hat und ich für Stunden gesperrt bin.
    Ansonsten - Willkommen im Forum der Freiheit des Wortes!

  2. #362
    Neutraler Unparteiischer Benutzerbild von Nachbar
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    Standard AW: Kurznachrichten außerhalb der Stränge

    Vorsicht vor Taxifahrern, sie haben nicht die Ausbildung, die einst abverlangt wurden.

    ΘΕΜΙΣ (Themis, lat. Justitia) ist nicht blind.

    Zum Artikel:
    Frau beim Küssen auf Zebrastreifen totgefahren: Frankfurter Mordurteil rechtskräftig
    Mehr als zehn Jahre nach dem Tod einer Frau auf einem Zebrastreifen in Hessen ist ein Autofahrer rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt.
    Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Freitag das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main.
    Es hatte den Angeklagten im Februar 2024 wegen Mordes schuldig gesprochen. (Az. 4 StR 543/24)

    Dem Urteil zufolge hatte die 41-Jährige im Sommer 2015 küssend mit ihrem Lebensgefährten auf einem Zebrastreifen gestanden, wo das Paar ein Taxi anhalten wollte.
    Zuvor hatten die beiden, ebenso wie der spätere Täter, ein Fest im Taunus besucht. Der Autofahrer habe sich darüber geärgert, dass das Paar nicht zur Seite ging.
    Er sei auf die beiden zugefahren, obwohl er auch zurücksetzen und um sie hätte herumfahren können.

    Der Mann wurde zur Seite geschleudert und verletzt. Die Frau fiel erst auf die Motorhaube und dann vor das Auto. Der Autofahrer überfuhr sie.
    Da sich ihr Beim im Radkasten verfing, wurde ihr Körper noch weiter von dem Wagen mitgeschleift. Der Autofahrer fuhr dennoch noch einige hundert Meter weiter. Die Frau starb.

    Das Landgericht wertete die Tat als Mord. Es erklärte, dass der Autofahrer den Tod der Frau billigend in Kauf genommen habe, als er einfach weiterfuhr.
    Darin sah es einen Tötungsvorsatz. Er wurde außerdem wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, weil er den Lebensgefährten der Getöteten verletzt hatte.

    Schon im Jahr 2018 war der Autofahrer zum ersten Mal verurteilt worden, damals wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu fünfeinhalb Jahren Haft.
    Dieses Urteil hob der BGH aber wegen Rechtsfehlern auf. Das Landgericht musste sich erneut mit dem Fall befassen.

    Nach dessen zweiten Urteil wandte sich der Autofahrer wieder an den BGH, um es überprüfen zu lassen.
    Diesmal fand der BGH aber keine Rechtsfehler. Das Urteil wegen Mordes wurde rechtskräftig.
    -
    Fr., 14. November 2025 um 4:14 PM MEZ
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    -

    Anmerkung:
    Meine Mahnung ist begründet.
    Ich hatte jüngst ein Gespräch mit dem Beschwerdeausschuss der Taxengesellschaft einer Metropole, auch mit dem mir bekannten Hauptgeschäftsführer.
    Was mir konkret gesagt wurde mag ich nicht öffentlich preisgeben.

    Warum dieser Qualitätsabfall, frug ich?
    - Rechtslage
    - Pflicht zur Befolgung der Rechtslage seitens der Taxengesellschaft
    Antwort bei Anstand und nicht Duzen für: amendment, Minimalphilosoph, Zack1, Stanley_Beamish, Larry Plotter, Hitman, XARRION, navy, SingSing, ABAS, Nathan, mabf, Le Bon, Würfelqualle, witcher, Flaschengeist.Ötzi, Götz, GSch, tosh, Empirist.
    Ich bin das Brot des Lebens. Wer zu mir kommt, den wird nicht hungern; und wer an mich glaubt, den wird nimmermehr dürsten. (hellenische Mysterien, Dionysos, später als Plagiat im Christentum)

  3. #363
    Mitglied Benutzerbild von Klopperhorst
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    Standard AW: Kurznachrichten außerhalb der Stränge

    Zitat Zitat von Nachbar Beitrag anzeigen
    Vorsicht vor Taxifahrern, sie haben nicht die Ausbildung, die einst abverlangt wurden.

    ΘΕΜΙΣ (Themis, lat. Justitia) ist nicht blind.

    Zum Artikel:
    Frau beim Küssen auf Zebrastreifen totgefahren: Frankfurter Mordurteil rechtskräftig
    Mehr als zehn Jahre nach dem Tod einer Frau auf einem Zebrastreifen in Hessen ist ein Autofahrer rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt.
    Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Freitag das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main.
    Es hatte den Angeklagten im Februar 2024 wegen Mordes schuldig gesprochen. (Az. 4 StR 543/24)

    Dem Urteil zufolge hatte die 41-Jährige im Sommer 2015 küssend mit ihrem Lebensgefährten auf einem Zebrastreifen gestanden, wo das Paar ein Taxi anhalten wollte.
    Zuvor hatten die beiden, ebenso wie der spätere Täter, ein Fest im Taunus besucht. Der Autofahrer habe sich darüber geärgert, dass das Paar nicht zur Seite ging.
    Er sei auf die beiden zugefahren, obwohl er auch zurücksetzen und um sie hätte herumfahren können.

    Der Mann wurde zur Seite geschleudert und verletzt. Die Frau fiel erst auf die Motorhaube und dann vor das Auto. Der Autofahrer überfuhr sie.
    Da sich ihr Beim im Radkasten verfing, wurde ihr Körper noch weiter von dem Wagen mitgeschleift. Der Autofahrer fuhr dennoch noch einige hundert Meter weiter. Die Frau starb.

    Das Landgericht wertete die Tat als Mord. Es erklärte, dass der Autofahrer den Tod der Frau billigend in Kauf genommen habe, als er einfach weiterfuhr.
    Darin sah es einen Tötungsvorsatz. Er wurde außerdem wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt, weil er den Lebensgefährten der Getöteten verletzt hatte.

    Schon im Jahr 2018 war der Autofahrer zum ersten Mal verurteilt worden, damals wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu fünfeinhalb Jahren Haft.
    Dieses Urteil hob der BGH aber wegen Rechtsfehlern auf. Das Landgericht musste sich erneut mit dem Fall befassen.

    Nach dessen zweiten Urteil wandte sich der Autofahrer wieder an den BGH, um es überprüfen zu lassen.
    Diesmal fand der BGH aber keine Rechtsfehler. Das Urteil wegen Mordes wurde rechtskräftig.
    -
    Fr., 14. November 2025 um 4:14 PM MEZ
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    Dem Drecksack hätte man erst mal die Eier wegschießen sollen.

    ---
    „Groß ist die Wahrheit, und sie behält den Sieg“ 3. Esra, 4, 41

  4. #364
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    Standard AW: Kurznachrichten außerhalb der Stränge

    Nun ja.....muss man unbedingt im rollenden Straßenverkehr schmussen.....
    Sorry - jedes Kind bringt man bei, das man sich achtsam im Verkehr zu verhalten hat...eine gewissen Eigenschuld kann ich der Sache durchaus auch sehen.....
    Die Kurzschluß reaktion des Fahrers muss man auch versthen, auch wenn sie nicht richtig war....

  5. #365
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    Standard AW: Kurznachrichten außerhalb der Stränge

    Zitat Zitat von lupus Beitrag anzeigen
    Nun ja.....muss man unbedingt im rollenden Straßenverkehr schmussen.....
    Sorry - jedes Kind bringt man bei, das man sich achtsam im Verkehr zu verhalten hat...eine gewissen Eigenschuld kann ich der Sache durchaus auch sehen.....
    Die Kurzschluß reaktion des Fahrers muss man auch versthen, auch wenn sie nicht richtig war....
    Aber sonst geht es dir noch gut…..“Die Kurzschlussreaktion des Fahrers“………

  6. #366
    Systemkritiker Benutzerbild von Grenzer
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    Standard AW: Kurznachrichten außerhalb der Stränge

    Zitat Zitat von lupus Beitrag anzeigen
    Nun ja.....muss man unbedingt im rollenden Straßenverkehr schmussen.....
    Sorry - jedes Kind bringt man bei, das man sich achtsam im Verkehr zu verhalten hat...eine gewissen Eigenschuld kann ich der Sache durchaus auch sehen.....
    Die Kurzschluß reaktion des Fahrers muss man auch versthen, auch wenn sie nicht richtig war....
    Egal, warum:

    Eine Frau totfahren und dann noch hundert Meter mitschleifen ??

    Das war eiskalter Mord ,- der Kerl gehört gesteinigt und die Eier abgerissen !
    Mit Mut und Verstand fürs deutsche Vaterland...


    https://politikforen-hpf.net/signatu...ic130073_2.gif

  7. #367
    Mitglied Benutzerbild von Klopperhorst
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    Standard AW: Kurznachrichten außerhalb der Stränge

    Zitat Zitat von lupus Beitrag anzeigen
    Nun ja.....muss man unbedingt im rollenden Straßenverkehr schmussen.....
    Sorry - jedes Kind bringt man bei, das man sich achtsam im Verkehr zu verhalten hat...eine gewissen Eigenschuld kann ich der Sache durchaus auch sehen.....
    Die Kurzschluß reaktion des Fahrers muss man auch versthen, auch wenn sie nicht richtig war....
    Zebrastreifen, Hallo?

    ---
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  8. #368
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    Standard AW: Kurznachrichten außerhalb der Stränge

    Zitat Zitat von autochthon Beitrag anzeigen
    Meilenstein in Yad Vashem
    :
    Fünf Millionen Holocaust-Opfer identifiziert


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    Rund eine Million jüdische Opfer sind demnach namentlich noch unbekannt, „und viele werden es wahrscheinlich für immer bleiben“, erklärte Yad Vashem. Mit Werkzeugen wie KI und maschinellem Lernen könnten jedoch weitere 250.000 Namen identifiziert werden. Dafür sollen Hunderte Millionen Dokumente analysiert werden, deren manuelle Auswertung bisher zu aufwendig war.

    Was die KI alles zu leisten im Stande ist!!!!! Es ist ein Puzzle, welches vielen Angehörigen nun endlich Gewissheit gibt.
    Wie mitfühlend von dir. Gestern hast du hier noch den globalen Rassen-Genozid an Leuten mit negroidem Hintergrund gepredigt und heute das. Wundervoll! Abgesehen davon, dass das eine Fallenstellerei ist, du kleiner Schlingel...
    "Israels Geheimvatikan" (Sachbuch) Teil 1-3 von Wolfgang Eggert
    "Beutewelt" (politisch kritische Dystopie) Teil 1-7 von Alexander Merow
    "Die Reichsdeutschen - Das Dritte Reich als 3. Supermacht auf Erden?" (Sachbuch) von Martin Neumann
    "Beuteland - Die Ausplünderung Deutschlands nach 1945" (Sachbuch)

  9. #369
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    Standard AW: Kurznachrichten außerhalb der Stränge

    Zitat Zitat von Nachbar Beitrag anzeigen
    Vorsicht vor Taxifahrern, sie haben nicht die Ausbildung, die einst abverlangt wurden.

    ΘΕΜΙΣ (Themis, lat. Justitia) ist nicht blind.

    Zum Artikel:
    Frau beim Küssen auf Zebrastreifen totgefahren: Frankfurter Mordurteil rechtskräftig
    Mehr als zehn Jahre nach dem Tod einer Frau auf einem Zebrastreifen in Hessen ist ein Autofahrer rechtskräftig zu lebenslanger Haft verurteilt.
    Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe bestätigte nach Angaben vom Freitag das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main.
    Es hatte den Angeklagten im Februar 2024 wegen Mordes schuldig gesprochen. (Az. 4 StR 543/24)

    Dem Urteil zufolge hatte die 41-Jährige im Sommer 2015 küssend mit ihrem Lebensgefährten auf einem Zebrastreifen gestanden, wo das Paar ein Taxi anhalten wollte.
    Zuvor hatten die beiden, ebenso wie der spätere Täter, ein Fest im Taunus besucht. Der Autofahrer habe sich darüber geärgert, dass das Paar nicht zur Seite ging.
    Er sei auf die beiden zugefahren, obwohl er auch zurücksetzen und um sie hätte herumfahren können.

    Der Mann wurde zur Seite geschleudert und verletzt. Die Frau fiel erst auf die Motorhaube und dann vor das Auto. Der Autofahrer überfuhr sie.
    Da sich ihr Beim im Radkasten verfing, wurde ihr Körper noch weiter von dem Wagen mitgeschleift. Der Autofahrer fuhr dennoch noch einige hundert Meter weiter. Die Frau starb.

    Das Landgericht wertete die Tat als Mord. Es erklärte, dass der Autofahrer den Tod der Frau billigend in Kauf genommen habe, als er einfach weiterfuhr.
    .....usw. ......usw.

    -
    Fr., 14. November 2025 um 4:14 PM MEZ
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    -

    Anmerkung :
    Meine Mahnung ist begründet. ????
    Ich hatte jüngst ein Gespräch mit dem Beschwerdeausschuss der Taxengesellschaft einer Metropole, auch mit dem mir bekannten Hauptgeschäftsführer.
    Was mir konkret gesagt wurde mag ich nicht öffentlich preisgeben. ' James Dean ' --- " Ach , warum nicht " ..?

    Warum dieser Qualitätsabfall, frug ich?
    - Rechtslage
    - Pflicht zur Befolgung der Rechtslage seitens der Taxengesellschaft
    Zitat Zitat von lupus Beitrag anzeigen
    Nun ja.....muss man unbedingt im rollenden Straßenverkehr schmussen.....
    Sorry - jedes Kind bringt man bei, das man sich achtsam im Verkehr zu verhalten hat...eine gewissen Eigenschuld kann ich der Sache durchaus auch sehen.....
    Die Kurzschlußreaktion des Fahrers muss man auch verstehen, auch wenn sie nicht richtig war....

    Jungs oder Mädels , das sind Meinungen zu einem fast nicht glaubwürdigen Ereignis ,.im Alltag eines Taxifahrers ...
    Gut , soll so gewesen sein ...
    Strafe erhalten , aber was störte den ' neutralen Unparteiischen ' ?
    Aussage ---
    Vorsicht vor Taxifahrern , sie haben nicht die Ausbildung , die einst abverlangt wurde !
    Interessant ; ..was wurde denn einst abverlangt ?
    Weiter ---
    Seine/ihre Mahnung sei begründet ????
    Er/sie erkundigte sich nach einem Qualitätsabfall ! ( er/sie meinte wohl das Personal im Beförderungswesen )
    Antworten der Ansprechpartner waren wohl dann nicht zufriedenstellend ......

    Anmerkung meinerseits --- Personal kann man nur beurteilen wenn man selber mit der Materie vertraut ist !
    Kritik von außen soll es zwar durchaus geben , aber überall auf der Welt sollte jegliche Branche natürlich vor allzu schneller Verurteilung auch geschützt werden ....
    Sonst bekomme ich evtl. eine Antwort verpasst die mir zwar auf den Keks geht ; aber seitens meines Gegenübers deshalb so ausfällt , weil dieser Gegenüber genau merkt , dass es dem Kritiker nicht um die Sache allein geht ..sondern um eine weitere Verurteilung oder einer Rufschädigung ....
    Niemand kann für jedes Fehlverhalten seines Personals als Vorgesetzter/Geschäftsführer zur Rechenschaft gezogen werden ; nur der Betroffene ....
    Ich schätze , ein Tatbestand im Sinne einer Pflichtverletzung zur Befolgung der Rechtslage will niemand im geschäftlichen Tagesablauf eines Unternehmens wirklich auf sich sitzen lassen ....
    Intern gibt es auch weitere Möglichkeiten um einen Mitarbeiter entweder loszuwerden oder ihn zu ermahnen ....
    Also man kündigt fristlos , oder man ermahnt schriftlich ; rechtliches Gehör z.B. ...
    Grundsätzlich ist es tatsächlich auch so , das im vorliegenden Fall beim Ereignis am oder auf dem Zebrastreifen eine Mitschuld der betreffenden Personen festgestellt werden kann oder könnte ....
    Auslegungssache ---- " Ich habe mich zu vergewissern ob eine zügige Überquerung an einem Zebrastreifen gefahrlos möglich ist , diese Überquerung im Sinne der Strassenverkehrsordnung ..dient nicht für Vergnügungen jeglicher Art " ...
    Wobei auch der Tatbestand interessant wäre --- das Paar soll evtl. auf dem Zebrastreifen gestanden haben um ein Taxi zu rufen ????
    Eines sei noch angemerkt ---- zur rechtlichen Beurteilung im Strassenverkehr :
    Regel --- ' wer rollt ' ( gemeint sind rollende Reifen ) ..bekommt Strafe bei Unfall/Tötungsdelikt ob mit ..oder ohne Personenschaden !
    Das Paar auf dem Zebrastreifen soll ja gestanden haben !
    .....von Rollschuhen war nicht die Rede ......
    Ich verinnerliche die Guten ....
    Kann mit keiner nehmen ....

  10. #370
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    Standard AW: Kurznachrichten außerhalb der Stränge

    Zitat Zitat von autochthon Beitrag anzeigen
    [FONT="]Meilenstein in Yad Vashem[/FONT]
    :
    [FONT="]Fünf Millionen Holocaust-Opfer identifiziert[/FONT]


    https://www.bild.de/news/ausland/fuenf-millionen-holocaust-opfer-inzwischen-namentlich-identifiziert-6909008c33d8de5389e4db25

    Rund eine Million jüdische Opfer sind demnach namentlich noch unbekannt, „und viele werden es wahrscheinlich für immer bleiben“, erklärte Yad Vashem. Mit Werkzeugen wie KI und maschinellem Lernen könnten jedoch weitere 250.000 Namen identifiziert werden. Dafür sollen Hunderte Millionen Dokumente analysiert werden, deren manuelle Auswertung bisher zu aufwendig war.

    Was die KI alles zu leisten im Stande ist!!!!! Es ist ein Puzzle, welches vielen Angehörigen nun endlich Gewissheit gibt.
    Das ist ja eine interessante Nachricht, denn offiziell waren die Namen der 6 Mio.Holocaustopfer schon 1989(also vor 36 Jahren) bekannt, sonst hätten diese ja nicht von Rabbis in übermenschlicher Geschwindigkeit vorgelesen werden können:

    Am beeindruckendsten berichteten 1989 die ARD-Tagesschau 2. Mai 1989 im Zusammenhang mit dem Holocaust-Tag in Israel über die "6 Millionen". Die Fernsebilder zeigten Rabbiner, die auf einem öffentlichen Platz die Namen der "6-Millionen im Holocaust ermordeten Juden" abwechselnd vorlasen: "In 24 Stunden werden die Namen der sechs Millionen ermordeten Juden vorgelesen. Rabbiner lösen sich beim Vorlesen ab.," so der Nachrichtensprecher!

    Wie war das 1989 möglich, wenn aktuell erst 5 Mio Namen bekannt sein sollen?

    Hier ein Rabbiner, der die 6 Mio.infrage stellt:

    Iran
    Wiener "Rabbi" leugnet Mord an 6 Millionen Juden
    Bei Teheraner Konferenz Opferzahl mit "einer Million" angegeben - Israel sieht Weltfrieden bedroht
    Redaktion
    18. Dezember 2006, 16:33

    Teheran/Wien - Der von der Israelitischen Kultusgemeinde nicht anerkannte "anti-zionistische" Wiener Rabbi Moishe Aryeh Friedman behauptet, dass unter den Nazis nicht sechs Millionen, sondern nur eine Million Juden ermordet wurden. Friedman äußerte sich nach Angaben der britischen Zeitung "Guardian" (Online-Ausgabe) am Montag bei der umstrittenen Konferenz von Leugnern und Verharmlosern des Holocaust in Teheran.

    Friedman erklärte laut "Guardian", die Zahl von sechs Millionen ermordeten Juden komme von einer "Prophezeiung" Theodor Herzls (1860-1904) - auf den die Idee des jüdischen Staates zurückgeht - die dieser lange vor dem Zweiten Weltkrieg ausgesprochen habe. "Jüngste Forschungen" legten dagegen nahe, dass die "wirkliche Zahl rund eine Million" gewesen sei.
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    kd
    Literaturnobelpreisträger Peter Handke:
    "Ich kann das Wort Demokratie nicht mehr ausstehen"
    (derstandard 16. April 2025)

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