User in diesem Thread gebannt : autochthon


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Thema: Russland

  1. #20851
    0000 Benutzerbild von Ruprecht
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    Standard AW: Russland

    Zitat Zitat von Rabauke076 Beitrag anzeigen
    Lies meinen vorherigen Post !

    Karnaval ja , Weihnachten , nein !
    Letztens kam ein Bericht von Magdeburg, der Markt war ja schon aufgebaut, auch Merkel-Poller ringsherum, trotzdem wurde von einer der Stadt übergeordneten Stelle die Genehmigung nicht erteilt, mit Sicherheitsbedenken hat das nichts zu tun, ist eine rein politische Entscheidung.

  2. #20852
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    Standard AW: Russland

    Zitat Zitat von Ophiuchus Beitrag anzeigen
    Auch das Grundbedürfnis auf Korruption muss solidarisch unterstützt werden , koste es was es wolle !!!!
    ( muss ich dazu schreiben , dass dies nicht ernst gemeint ist )

    Für so manchen , ja !

    Ausserdem , v.d. Leyen unterstützt sie doch solidarisch , sie lobte die Ukraine doch in höchsten Tönen wegen den Fortschritten in Sachen Korruptionsbekämpfung , das war im Sommer !

    Ein paar Monate später wollte Selensky die Korruptionsermittler entmachten , damit scheiterte er allerdings und nun , nun ist der Skandal da und da sollte man sich doch fragen ob Selensky davon wusste , näch ?

  3. #20853
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    Standard AW: Russland

    Zitat Zitat von Minimalphilosoph Beitrag anzeigen
    Du Dönerschleckfresse machst mir meine ostzonalen Weihnachtsmarkterinnerungen nicht kaputt.

    Wie auch, mit einer Dönersossenfresse und einem Beamtenjobb in der Stadtverwaltung Wanne-Eickel?

    Und nun ab auf Russenjagd, du Bundesheld.
    Gibt jetzt ne neue Sorte Döner , aus Oktopusarmen , sieht irgendwie gespenstisch aus !

    Die schönsten Weihnachtsmärkte wird es wohl noch im Erzgebirge geben !

  4. #20854
    SchwanzusLongusGermanicus Benutzerbild von ABAS
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    Standard AW: Russland

    Zitat Zitat von Ruprecht Beitrag anzeigen
    Auf jeden Fall verschwinden demnächst flächig Weihnachtsmärkte aus dem Stadtbild.

    Zitat Zitat von Dr Mittendrin Beitrag anzeigen
    Gefolgt von Faschingsumzügen.

    Zitat Zitat von Rabauke076 Beitrag anzeigen
    Da wäre ich mir nicht so sicher , weil der Karneval längst zu politisch geworden ist !
    ABT 2

    Weihnachten und alle anderen Feiertage sollten auch abgesagt werden. Ausserdem darf es nach Vorbild der USA keine bezahlten Urlaubstage und kein Krankengeld mehr geben. Wer feiern, urlauben oder oder wg. Krankheit zu Hause bleiben will, kann das gerne machen, allerdings ohne Bezahlung.

    In den USA gibt es kein landesweit gesetzlich garantiertes bezahltes Urlaubsgeld oder Krankengeld, was sie zu einer der wenigen Industrienationen ohne solche gesetzlichen Mindestansprüche macht. Genau wie Urlaubstage, werden Feiertage werden in den USA nicht bezahlt. Nur wer an Feiertagen arbeitet, hat keinen Lohnausfall.

    Wirtschaftspolitisch betrachtet ist das in den USA praktisch nicht existierende Arbeitsrecht durch die niedrigen Personalkosten fuer us-amerikanische Arbeitergeber ein wichtiger, entscheidender Wettbewerbsvorteil.

    Die Lohn- und Lohnnebenkosten sind in den meisten Marksegmenten der US Volkswirtschaft sogar geringer als die Lohn- und Lohnnebenkosten in der VR China. In Vergleich zu den westlichen, kapitalistischen, transatlantischen Klonen der USA, erhalten sich die USA durch geringe Lohn- /Lohnnebenkosten und geringe Energiekosten, ihre internationale Wettbewerbsfaehigkeit.

    GERMANY TRADE & INVEST GTAI | 09.10.2023 |
    von Susanne Nienaber von Tuerk, Becker, Glynn, Muffly, Chassin & Hosinski LLP) (New York)

    Arbeitsrecht USA


    Jeder Bundesstaat, aber auch Metropolen wie New York City oder San Francisco, haben eigene Vorschriften, die neben den Bundesgesetzen Anwendung finden.

    Rechtsgrundlagen

    Die folgende Übersicht der allgemeinen Schutzgesetze beschränkt sich auf Fragen des Individualarbeitsrechts und erhebt keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit.

    ◦ Mehr und mehr Bundesstaaten, wie zum Beispiel Kalifornien, Colorado, Connecticut, Maryland und Washington, aber auch Städte wie New York City schreiben nun gesetzlich vor, dass Stellenausschreibungen auch die zu erwartende Gehaltsskala enthalten. Fragen nach der Höhe des letzten Gehalts sind in mehreren Bundesstaaten, darunter in Kalifornien, nicht erlaubt.

    ◦ Der Immigration Reform and Control Act verbietet Arbeitgebern die Beschäftigung von Ausländern, die keine Arbeitserlaubnis haben. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Identität und die Arbeitserlaubnis eines jeden Bewerbers zu prüfen. Der Bewerber muss in diesem Zusammenhang ein von der Einwanderungsbehörde vorgeschriebenes Formular (I-9) ausfüllen und durch Vorlage bestimmter Dokumente seine Arbeitserlaubnis nachweisen.

    ◦ Der Fair Labor Standards Act (FLSA) regelt unter anderem den Mindestlohn, Überstunden und allgemeine Arbeitszeitfragen.

    ◦ Der Family and Medical Leave Act (FMLA) verpflichtet Firmen ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl, berechtigten Angestellten bis zu zwölf Wochen unbezahlten Urlaub im Jahr zu gewähren. Dieser unbezahlte Urlaub kann im Krankheitsfall, nach der Geburt oder Adoption eines Kindes oder für die Pflege von kranken Kindern, Eltern oder Lebenspartnern genommen werden. Einige Bundesstaaten (darunter Arizona, Kalifornien, Connecticut, Maryland, Massachusetts, Minnesota, New Jersey, Oregon, Rhode Island, Washington und Vermont) haben ihren eigenen FMLA mit oft unterschiedlichen Voraussetzungen. Auch Städte wie New York, Seattle, Washington, D.C. und San Francisco sowie Landkreise wie Westchester County, ein Vorort von New York City, verpflichten Firmen oft ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl zur Lohnfortzahlung (i) im Krankheitsfall oder (ii) im Fall der Pflege naher Angehöriger. Diese sogenannten “paid sick days“ beschränken sich in der Regel auf nicht mehr als fünf Arbeitstage im Jahr.

    ...

    Occupational Safety and Health Act (OSHA): Unabhängig von der Betriebsgröße ist der Arbeitgeber für einen sicheren Arbeitsplatz und die Einhaltung von Sicherheitsmaßnahmen gemäß OSHA verantwortlich.

    Workers Compensation Insurance: Aufgrund einzelstaatlicher Gesetze, mit der Ausnahme von Texas, sind Arbeitgeber grundsätzlich verpflichtet, eine Unfallversicherung zugunsten ihrer Arbeitnehmer abzuschließen.

    ◦ Der Employee Retirement Income Security Act von 1974 enthält Vorschriften zur Gruppenkrankenversicherung und betrieblichen Altersversorgung, zu der aber keine gesetzliche Verpflichtung besteht.

    Patient Protection and Affordable Care Act von 2010 ("Obamacare“): Seit dem 1. Januar 2016 müssen Unternehmen, die mehr als 50 Vollzeitangestellte beschäftigen, entweder mindestens 95 Prozent dieser Vollzeitangestellten (und deren Kindern, nicht aber den Ehepartnern) eine kostengünstige Krankenversicherung ("minimum essential coverage") anbieten oder eine Strafsteuer bezahlen. Das Verfahren wird als "play or pay“ bezeichnet. Als Vollzeitangestellte gelten in der Regel Mitarbeiter, die mindestens 30 Stunden in der Woche oder 130 Stunden im Monat arbeiten. Die betroffenen Unternehmen unterliegen in diesem Zusammenhang auch Mitteilungspflichten gegenüber der US-Steuerbehörde "Internal Revenue Service" (IRS)

    Consolidated Omnibus Budget Reconciliation Act (COBRA): Angestellte, denen gekündigt wurde oder die freiwillig das Unternehmen verlassen, haben die Möglichkeit, auf eigene Kosten die vom Arbeitgeber angebotene Gruppenkrankenversicherung beizubehalten.

    Worker Adjustment and Retraining Notification Act (WARN): Es besteht eine Mitteilungspflicht des Arbeitgebers im Fall der Betriebsschließung (bei mehr als 100 Angestellten) oder der Entlassung von einem Drittel der Belegschaft bestehend aus mindestens 50 Angestellten. Die Angestellten müssen mindestens 60 Tage vor der Schließung beziehungsweise Entlassung davon in Kenntnis gesetzt werden.

    Project Labor Agreements: Projektbezogene Tarifverträge sind relevant für Unternehmen, die an öffentlichen Ausschreibungen staatlich geförderter Projekte teilnehmen möchten. Ein Zuschlagskriterium ist in diesem Fall der Abschluss eines projektbezogenen Tarifvertrags mit der einschlägigen Gewerkschaft für die für das Projekt einzustellenden Mitarbeiter, auch wenn die Mitarbeiter des Unternehmens nicht gewerkschaftlich organisiert sind. Project Labor Agreements werden auf Bundes - und Landesebene eingesetzt.

    ...

    Vertragsabschluss

    Ein Unternehmen schließt in der Praxis nur mit Geschäftsführern oder leitenden Angestellten schriftliche Arbeitsverträge ab. Es herrscht weitgehend Vertragsfreiheit.

    Anstellungsverträge können formlos, also auch mündlich geschlossen werden. Die Gesetzgebung in mehr und mehr Einzelstaaten verbietet es heute, während des Einstellungsgesprächs einem Kandidaten Fragen bezüglich einer Vorstrafe oder nach der Höhe des in der Vergangenheit bezogenen Gehalts zu stellen. Oft erhält der neue Mitarbeiter lediglich einen sogenannten "Engagement Letter" oder "Offer Letter", unter Umständen auch eine Vertraulichkeitsvereinbarung. Ein solcher "Offer Letter" beschränkt sich häufig darauf, dass das Anfangsdatum der Anstellung, der "employee-at-will-Status" (siehe auch Abschnitt "Vertragsbeendigung“), die genaue Bezeichnung der zu belegenden Stelle und die Höhe des Gehalts (oft als Monatsgehalt und nicht als Jahresgehalt genannt) festgelegt werden. Die Anstellung ist dann unbefristet.

    Dem neuen Mitarbeiter sollte auch eine detaillierte Stellenbeschreibung und eine Kopie des "Employee Manual" beziehungsweise "Employee Handbooks" übergeben werden. Vereinbarungen in den Arbeitsverträgen dürfen nicht gegen Diskriminierungsverbote verstoßen. Eine wie in Deutschland übliche Klausel, dass mit dem Eintritt in das Rentenalter die Beschäftigung automatisch endet, wäre in den USA nicht gesetzeskonform.

    Rechte und Pflichten der Vertragsparteien

    Die Rechte und Pflichten des Vertragsverhältnisses ergeben sich oft aus dem oben genannten "Employee Handbook". Es begründet in der Regel keinen vertraglichen Anspruch und kann deshalb vom Arbeitgeber ohne Zustimmung des Mitarbeiters jederzeit im Rahmen der gesetzlichen Regelungen geändert werden. Das "Employee Handbook" beinhaltet wichtige Angaben, wie zum Beispiel die wöchentliche Arbeitszeit, Überstunden, Beförderung, Krankenversicherung und Lohnfortzahlung, betriebliche Altersvorsorge, berufliche Weiterbildung, Feiertagsregelung, Urlaub, Länge der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und die Erstattung von Auslagen. Es gibt den Arbeitnehmern Auskunft über die Führung des Unternehmens und die Regeln am Arbeitsplatz, wie zum Beispiel Antidiskriminierungsregeln, Regeln zur Vertraulichkeit und den Gebrauch von Arbeitsgegenständen.

    Nach dem "Fair Labor Standards Act" (FLSA) ist der Arbeitgeber verpflichtet, jeden Angestellten entweder als "exempt“ oder als "non-exempt“ einzustufen. Hierbei geht es um die Frage, ob der Angestellte den Schutzvorschriften des FLSA unterliegt oder nicht. Besonders wichtig ist diese Unterscheidung, wenn es um die Bezahlung von Überstunden geht.

    ...

    Vertragsbeendigung

    Die weit verbreitete Vorstellung, das Arbeitsrecht der USA sei ausschließlich von einem "hire and fire“-Prinzip geprägt, wird der oft komplizierten Rechtslage nicht gerecht. Juristisch verbirgt sich hinter dem "hire and fire“-Prinzip die oben genannte "employee-at-will“-Doktrin, nach der sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber jederzeit das Anstellungsverhältnis mit oder ohne Grund beenden kann. Eine Abmahnung ist nicht gesetzlich vorgeschrieben. In der Praxis wird aber oft eine 14-tägige Kündigungsfrist eingehalten.

    Zu beachten ist jedoch, dass dieses arbeitgeberfreundliche Prinzip in vielen Fällen durch Antidiskriminierungsgesetze oder das Common Law (durch Rechtsprechung entwickelte Rechtsgrundsätze) eingeschränkt wird. Kriterien wie Alter, Geschlecht, Abstammung, Religion, Krankheit, Schwangerschaft, Behinderung, Nationalität, Vorstrafen oder sexuelle Orientierung dürfen bei der Auswahl, Anstellung, Beförderung und Entlassung von Angestellten nicht herangezogen werden.

    Im Staat New York ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, einmal im Jahr ein sogenanntes “Sexual Harassment Training“ für alle Mitarbeiter abzuhalten. Ein ähnliches Gesetz gilt zum Beispiel auch in Kalifornien. In verschiedenen Bundesstaaten haben sich neben dem Diskriminierungsverbot drei Common Law-Ausnahmen zum "employee-at-will“-Prinzip entwickelt: die "Public Policy-", die "Covenant of Good Faith and Fair Dealing-" und die "Implied Contract-Ausnahme", die von den Gerichten recht unterschiedlich ausgelegt werden. In einigen Staaten bedarf die Kündigung der Schriftform.

    ...

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    " Streicht die Kuechenabfaelle fuer die Aussaetzigen! Keine Gnade mehr bei Hinrichtungen!
    Und sagt Weihnachten ab! " (Sheriff von Nottingham)

    auf der Ignorier-Liste: autochthon, Blackbyrd, Empirist, feige, Justiziar, Lykurg, MANFREDM, observator, Optimist, phantomias, schlaufix, Soraya, Virtuel

  5. #20855
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    Standard AW: Russland

    Zitat Zitat von Ruprecht Beitrag anzeigen
    Wenn ich da meine Augen zumache bin ich bei 1974, da gab es nur Deutsche, noch nicht einmal Fidschis, Mosis oder Algerier, Gott war das schön.
    Da hatten sie die BRD schon mit Türken zugeschissen.
    Hach ja , ich denke immer noch an die Bäckerei in Wuppertal Barmen die zu Weihnachten immer einen Stand hatte wo sie Baumkuchen zubereiteten !

    Eine lange Holzstange auf die der Baumkuchen hing und die langsam gedreht wurde , dann kam der Schokoladenüberzug , himmlisch !

  6. #20856
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    Standard AW: Russland

    Zitat Zitat von Ruprecht Beitrag anzeigen
    Letztens kam ein Bericht von Magdeburg, der Markt war ja schon aufgebaut, auch Merkel-Poller ringsherum, trotzdem wurde von einer der Stadt übergeordneten Stelle die Genehmigung nicht erteilt, mit Sicherheitsbedenken hat das nichts zu tun, ist eine rein politische Entscheidung.

    Ebenst , das Christliche soll aus Deutschland verschwinden , so will es der BRD Machtapparat !

  7. #20857
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    Standard AW: Russland

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    ABT 2

    Weihnachten und alle anderen Feiertage sollten auch abgesagt werden. Ausserdem darf es nach Vorbild der USA keine bezahlten Urlaubstage und kein Krankengeld mehr geben. Wer feiern, urlauben oder oder wg. Krankheit zu Hause bleiben will, kann das gerne machen, allerdings ohne Bezahlung.
    Ja , das hätten sie gerne !

    Wer jetzt immer noch nicht aus dem Dornröschenschlaf erwacht hat es verdient verarscht zu werden !

  8. #20858
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    Standard AW: Russland

    Zitat Zitat von Ossi Beitrag anzeigen
    Genau solche Typen haben auch Herrn Höcke ans Bein gepinkelt!
    Und die EX vom Hummels faktisch als dumm erklärt , denn sie benutze während einer Moderation genau denselben Satz wie Höcke , da wurde aber gesagt das sie das wohl aus Unwissenheit tat !

    Komisch nur das da der " Höcke Satz " längst Thema in der Tagespresse war !

  9. #20859
    Mitglied
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    Standard AW: Russland

    Zitat Zitat von ABAS Beitrag anzeigen
    ABT 1

    Die Korruption des juedischen Regimes in Kiev, ist ein wichtige Aufnahmevoraussetzung fuer eine EU-Vollmitgliedschaft des failed-states Ukraine.


    Ohne einen gewissen Grad an Korruptionsbereitschaft wird man kein EU Mitglied mehr !

  10. #20860
    Mitglied Benutzerbild von Querfront
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    Standard AW: Russland

    Zitat Zitat von Blackbyrd Beitrag anzeigen
    Da wird ja mal wieder "wild" spekuliert:

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    Ich kann nur hoffen, dass sich Lawrow von mehrstöckigen Häusern fernhält.
    Wie dumm muss man sein, um solche hirnlosen Gerüchte zu verbreiten?

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    Atomtests, Verhandlungen mit USA und Europas Renazifizierung – Lawrow zu Russlands Positionen

    Am 11. November hat sich Russlands Außenminister Sergei Lawrow zu den russischen Positionen in aktuellen außenpolitischen Angelegenheiten geäußert. Dabei sprach er unter anderem die Themen Atomtests, Verhandlungen mit den USA, den Ukraine-Konflikt und Russlands Verhältnis zu europäischen Staaten an.
    Der Daueraufenthalt in deiner Ideologieblase hat dir das Hirn völlig vernebelt.

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