Zitat Zitat von Ruprecht Beitrag anzeigen
Das illegale Führen einer Waffe ist hierzulande eine Ordnungswidrigkeit, also da kommst du nicht vor Gericht.
Selbst wenn ich eine Mossberg im Auto habe, geht das mit Geldstrafe ab.
Zitat Zitat von Justiziar Beitrag anzeigen
Das illegale Führen einer erlaubnispflichtigen ( Schreckschusswaffe ) Waffe ist eine OWi. Das Führen einer nicht erlaubten und verbotenen scharfen Waffe ist keine OWi, sondern eine Straftat. Da bekommst du minimum 1 Jahr Haft. Wenn du dich nicht selber belastest, im Erstfall Bewährung. Wenn du eine Mossberg-Pump im Auto hast, kommst du sicher nicht mehr mit einer Geldstrafe davon. Hiezulange gilt einer der strengsten Waffengesetze der Welt. Dennoch hat hier jeder Asylant mindestensd ein Messer und jeder Einbrecher eine scharfe Waffe. Nur die ängstlichen Deutschen geben ihre Waffen freiwillig ab.
2015 geriet der deutsche Betreiber der Disko Katana in Frankfurt/Bahnhofsgebiet Jürgen F. mit einem Dutzend Migranten Rockern in Streit, hat nicht die Luschenpolizei gerufen, sondern sich gegen Mehrere gewehrt und dabei mehrere Angreifer angeschossen und vetrieben. Verfahren wegen 6-facher versuchter Tötung wurde wegen Notwehr- im Gegensatz zu dem was man hier von völlig Ahnungslosen immer liest- natürlich eingestellt, aber 2 Jahre auf Bewährung wegen wiederholtem illegalem Waffenbesitz. Pumpgun und W P1.
Zitat Zitat von autochthon Beitrag anzeigen
Wir sind nur in die Polizeiarbeit involviert und ich arbeite mitten im Bahnhofsviertel, bin mit vielen der hessischen Landespolizei per du und bin täglich Zeuge, von Razzien und Kontrollen auf der Straße. Und das nun seit sehr sehr vielen Jahren. Näher kannst du nicht dran sein, am Geschehen.
Das hast du sicher auch mitbekommen, oder ?