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Massenphänomen Heimaturlaub. Behörden angeblich machtlos. Krassester Fall: Ein angeblicher Flüchtling aus Somalia, metzelt im Urlaub als Söldner in seiner alten Heimat.
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Nein, die Behörden sind nicht machtlos. sie wollen nicht eingreifen.Behörden sind die Hände gebunden: Heimatreisen von Flüchtlingen werden trotz Asylstatus kaum unterbunden
Migration und Flüchtlinge (BAMF) darauf geprüft werden, ob der Asylstatus ihnen noch rechtmäßig zusteht. Dann wurde die Regelung durch die Ampel-Regierung abgeschafft. Das hat jedoch vor allem ein Problem verschlimmert: Immer wieder kehren Flüchtlinge in ihr Heimatland zurück – obwohl sie in Deutschland angeben, in dem jeweiligen Land an Leib und Leben verfolgt zu werden. Und obwohl solche Fälle den Entzug des Asylstatus zur Folge hätten, passiert das praktisch nie, wie ein Bericht der Welt am Sonntag zeigt.
Bereits im August 2024 wurde bekannt, dass in Hamburg-St. Georg mehrere Reisebüros auch Heimatreisen für afghanische Flüchtlinge anbieten – mithilfe von „Double-Entry“-Visas über den Iran soll eine solche Reise ohne Kenntnisnahme der deutschen Behörden erfolgen...
...Das ist zumindest bei somalischen Staatsbürgern der Fall: Bei 920 abgeschlossenen Verfahren kam es zu nur 27 Rücknahmen des Schutzstatus. Und das, obwohl in dem Failed State ein brutaler Bürgerkrieg herrscht. Die Welt am Sonntag berichtet etwa über den Fall von Abdifatah Ibrahim A. Der Mann soll bereits vor einiger Zeit in Deutschland einen Schutzstatus erhalten haben – er lebt in der Nähe von Frankfurt. Immer wieder inszeniert er sich auf seinem TikTok-Account als Kämpfer in seinem Heimatland Somalia. Dort war er gar an kriegerischen Handlungen beteiligt, wie zahlreiche Videos und Fotos zeigen.




Einerseits könnte man die Rechte abschaffen andererseits könnte man sie so ausgestalten:
Europaebene:
1. Auffang-, Aufenhalts- und Antragslager außerhalb der EU.
2. Vergabe von Asyl- oder Flüchtlingsstatus nur über die besagten Lager. Aufenhalt bis Entscheidung über Status, danach Rückweisung oder bei positiven Entscheid Verteilung auf alle EU-Länder gemäß festgelegtem Schlüssel. Einreiseversuche unter Umgeheung der Lager -> sofortige Ausweisung und Abschiebung.
3. Keine Freizügigkeit in der EU. Verlassen des zugewiesenen Landes -> Verlust des Status und sofortige Abschiebung.
4. Biometrische Datenbank - DNS basiert.
Deutschlandebene:
1. Leistungen nur in Sachform oder Bezahlkarte
2. Verstoß gegen Auflagen und Pflichten, Beschwerden über festgelegte Regelungen -> sofortige Abschiebung.
3. Straffälligkeit und bestimmten Ordnungswidrigkeiten->sofortige Abschiebung.
«Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern darin, dass er nicht tun muss, was er nicht will».Jean-Jacques Rousseau (1712-78)
«Die Freiheit besteht darin, dass man alles das tun kann, was einem anderen nicht schadet».Matthias Claudius (1740-1815)
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