Zitat Zitat von Ruprecht Beitrag anzeigen
Ich stecke mir manchmal eine illegale ein wenn ich nach Einbruch der Dunkelheit unterwegs bin. Das Risiko einer Kontrolle mit Beschlagnahmung der Waffe und Strafe wegen Verstoß gegen das Waffengesetz nehme ich in Kauf. Ich wehre mich gegen irgendwelche Irren die mich und meine Frau bedrohen könnten.
Beurteilung, Freispruch oder Verurteilung wegen Notwehr und illegalem Waffenbsitz hängen hierzulande entscheidend davon ab, wie du dich bei der Polizei verhältst und dich zur Sache einlässt. Ob du ein blutiger Anfänger und naiver Depp bist, oder dich auskennst. Wer sich bei der Polizei durch Aussagen selber belastet, muss sich nicht wundern, wenn er später verurteilt wird.

Statt sich selber zu belasten, sagt der Profi ausser seinen Personalien kein Wort. Also Nichts !!! Vor Gericht argumentiert und plädiert nur der FACH-Anwalt. Bei Notwehr hat notabene stets der Andere angefangen, man will sogar das gezogene Messer gesehen haben, und deine illegale Waffe hast du zufällig " vorher gefunden " und woltest du zur Polizei bringen und abgeben.

Und falls du sie einsetzt, war der letze Schuss der Warnschuss.