Dumm hat Deutschland übernommen
Gesamtwert 27 Euro – Ein Päckchen aus Russland sorgt für staatsanwaltliche Ermittlungen
16 Sep. 2025 15:07 Uhr
Die Realität gepflegter Freundschaft mit Bekannten im fernen Sibirien stößt in Deutschland bei der Staatsanwaltschaft Schwerin auf Unverständnis. Ein Landwirt in Mecklenburg-Vorpommern, gebürtiger Niederländer, erhielt nun überraschende Post zum Thema "Straftat nach dem Außenwirtschaftsgesetz".
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Nein, kein "extra 3 – Der Irrsinn der Woche"-Beitrag des NDR, sondern die erkenntnisreiche Erfahrung eines Niederländers, wohnhaft in Mecklenburg-Vorpommern, der jüngst konfrontiert wurde mit gesellschaftspolitischen Abläufen in Deutschland im Jahr 3 nach Beginn der Ereignisse in der Ukraine. Der Landwirt erfährt aktuell die unbarmherzige Hartnäckigkeit und Härte der Staatsanwaltschaft Schwerin. Sein Vergehen: die Freundschaftspflege mit einem Mann im fernen Sibirien. Dieser sendete ihm ein Paket im Gesamtwert von 26,83 Euro. Es folgte die gehorsame, notwendige und umgehende Kooperation einer Postfiliale in Leipzig, dem Hauptzollamt Dresden und final der Staatsanwaltschaft Schwerin. Das anmaßende Vergehen lautet: Verstoß gegen die "EU-Sanktionen gegen Russland". Es folgte ein fünfseitiges Schreiben samt Ankündigung eines eingeleiteten Ermittlungsverfahrens.
Die anmaßende Pflege einer herzlichen Freundschaft begann laut dem niederländischen Landwirt bereits "vor Jahren", als er den Mann im fernen Sibirien, "der gut deutsch spreche, auf einer Landwirtschaftsmesse kennengelernt hatte", so die Erklärung gegenüber dem NDR. Es entwickelte sich eine herzliche Kontaktpflege. Dazu gehörte auch die gegenseitige Zusendung von Präsenten:
Fürchte die Russen, wenn sie Geschenke bringen
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"Die Post in Leipzig stoppte die Zustellung, das Zollamt Taucha kontrollierte den Inhalt des Pakets und protokollierte die Sendung: '1 Stück Seife, 1 Stück Ziergegenstand aus Holz, 1 Stück CD'. Alle Artikel stünden auf der Sanktionsliste. Der Wert belaufe sich auf 2.500 Rubel, umgerechnet 26,83 Euro. Die Waren wurden sichergestellt, das Hauptzollamt Dresden leitete Anfang Juni ein Ermittlungsverfahren gegen [Landwirt] Denissen ein, nachdem der Zoll über eine Recherche im Melderegister den Wohnort von Denissen 'identifiziert' hatte."
Die Staatsanwaltschaft Schwerin habe nach dem vorbildlichen Verhalten aller beteiligten Protagonisten dann die Ermittlungen Anfang des Monats übernommen. Dem Landwirt wird nun vorgeworfen, er habe sich "wegen des Verstoßes gegen § 18 Außenwirtschaftsgesetz strafbar gemacht". Die mögliche Konsequenz sowie Belehrungen lauten wörtlich:
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