
Zitat von
Gehirnnutzer
Auslandstudienjahre sind irrelevant. Studium an deutscher Universität-> 1. Staatsexamen -> Referendariat -> 2. Staatsexamen ->Rechtsanwalt, Befähigung zum Richteramt.
Es gibt zwar Studiengänge mit Diplom, Bachelor und Masterabschlüssen, aber ohne die Staatsexamen und das Referendariat wirst du hier kein Rechtsanwalt und erst recht nicht Richter.