Zitat Zitat von Gehirnnutzer Beitrag anzeigen
Auslandstudienjahre sind irrelevant. Studium an deutscher Universität-> 1. Staatsexamen -> Referendariat -> 2. Staatsexamen ->Rechtsanwalt, Befähigung zum Richteramt.

Es gibt zwar Studiengänge mit Diplom, Bachelor und Masterabschlüssen, aber ohne die Staatsexamen und das Referendariat wirst du hier kein Rechtsanwalt und erst recht nicht Richter.
So ist es. Eine schlichte, aber sehr entscheidende Wahrheit. Nur wirst du damit nicht in @navys von der Realität abgeschottete Welt eindringen können.