User in diesem Thread gebannt : autochthon |
Whatever you do, do no harm!
[QUOTE]„Die Korruptheit und Verkommenheit der Politiker wird nur durch die Dummheit derer übertroffen die solche Verbrecher dulden“[QUOTE]
Völliger Schwachsinn. Für ein Haftbefehl sind keine Beweise erforderlich. Ebensowenig für ein Tatverdacht. Das besagt schon das Wort Verdacht. Liegen Beweise vor muss ich nicht mehr verdächtigen.
Bedeutet: Sagt Jemand aus, gesehen zuhaben wie du vom Tatort geflüchtet bist, kann man einen Haftbefehl gegen Dich ausstellen. In den folgenden Ermittlung und der Verhandlung kann sich dieser Verdacht als falsch herausstellen. Zeuge kann sich geirrt haben oder hat bewusst gelogen. Du kommst frei - womöglich gar Schmerzensgeld.
Das ist eigentlich Allgemeinwissen.
Wenn du überredet, ermahnt, unter Druck gesetzt, belogen, durch Anreize gelockt, gezwungen, gemobbt, bloßgestellt, beschuldigt, bedroht, bestraft und kriminalisiert werden musst …Wenn all dies als notwendig erachtet wird, um deine Zustimmung zu erlangen, kannst du absolut sicher sein, dass das, was angepriesen wird, nicht zu deinem Besten ist.
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