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Masernvirus-Verfahren offiziell beim Bundesverfassungsgericht
Die Verfassungsbeschwerde zur Masernvirus-Nachweispflicht wurde ins offizielle Verfahrensregister des Bundesverfassungsgerichts aufgenommen. Damit prüft der Erste Senat nun zentrale Kritikpunkte – darunter fehlende Negativkontrollen und methodische Mängel bei RKI-Studien.
12. August 2025 von TE. Lesedauer: 1 Minute.
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Ende Juni berichteten wir, dass die «Virusexistenz-Frage erstmals das Bundesverfassungsgericht erreicht». Dazu hieß es vonseiten von NEXT LEVEL:
«Was bislang von deutschen Gerichten konsequent ausgeklammert wurde, liegt nun – auf Grundlage der Argumentationsstrategie und Analysen von NEXT LEVEL – offiziell in Karlsruhe auf dem Tisch. So ist die Verfassungsbeschwerde zur Masern-Nachweispflicht eingereicht – mit einem Fokus, der es in sich hat, nämlich dass der Erregernachweis nie wissenschaftlich korrekt erbracht wurde.»
In diesem Zusammenhang hatte das Robert Koch-Institut in einem IFG-Bescheid vom 28. Mai schriftlich zugeben müssen, dass keine Negativkontrollen bei der Virusanzucht oder Genomsequenzierung existieren.

Nun vermeldet NEXT LEVEL, dass die Verfassungsbeschwerde zur Masernvirus-Nachweispflicht «vom Allgemeinen Register ins offizielle Verfahrensregister des Bundesverfassungsgerichts übertragen worden ist». Neues Aktenzeichen sei 1 BvR 1561/25. NEXT LEVEL:
vom RKI im IFG-Bescheid vom 28. Mai 2025 bestätigt; Verstoß gegen die rechtsverbindlichen DFG-Leitlinien, insbesondere 9 (Verblindung) und 11 (Kontrollen) sowie § 1 Abs. 2 IfSG; ‹Genomsequenzierung› ist laut RKI-Files sowie dem Gerichtsprotokoll des
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Reiner Betrug, der STIKO und RKI Banden, der schon bewiesen wurde und gekaufter Politiker wie Jens Spahn, Angela Merkel und Co
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