Zitat Zitat von Ruprecht Beitrag anzeigen
So ein Aufriss, ihr wurde nun die Sache mit ihrer Doktorarbeit zu heiß und sie nimmt sich aus der Schusslinie.

Es gibt noch eine interessante Baustelle. Sie hat über Anwälte den "Plagiatsjäger" Weber (Ösi) kostenpflichtig abmahnen lassen.

Wenn Sie die Abmahnung nicht (still und heimlich im davon schlendern leise pfeifend) ruhen läßt oder zurück zieht
kann Brosius Gersdorf den Ösi Weber (auf 40.000 € - das Anwaltshonorar) verklagen.

Dann muß Weber seine Karten (Plagiat oder nicht) auf den Tisch legen. Sicher wird er so schlau sein.
noch 1-2 x gründlich über die Arbeit von B-G zu "brüten".

Wenn Sie ihn verklagt und der Plagiatejäger gewinnt ist sie ihren Dr. Titel und die Professur los.

Läßt sie es bleiben könnte die Uni so tun als wenn ihr Name Hase wäre und behaupten das sie (die Uni) von nichts wüßten.
Brosius Gersdorf behält ihren Dr. Titel, damit die Professur und damit n Haufen Zlotys an Einkünften.

Was im Fall "bleiben lassen" ein Indiz wäre.



Die Abmahnung und Danischs ( umfangreichere) Meinung dazu:
Im wesentlichen geht es darum ob die Abmahnung juristisch etwas taugt (sollte man annehmen bei einer Spitzenjuristin)
und ob so etwas (im wesentlichen die Meinung des "Plagiatsjägers" Weber) abmahnfähig ist.

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Wenn Brosius Gersdorf sich nicht 100% sicher (KEINE Plagiate) ist wird sie besser die Füße still halten.


Als Laie:: Eine Meinung ist nicht abmahnfähig. Zumal es sein Beruf ist. Vllt. weicht B-G auf § 186 aus.
Da ist noch immer einiges an Würze drin. Zumal der nächste "AfD Jäger" an der Startrampe ist.

Ich würde eine kleinere Summe auf Ösi-Weber setzen.