Freispruch vom Betrugsvorwurf, kleine Geldstrafe wg. Steuerhinterziehung, Entschädigung für U-Haft.
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Die 3.000 Euro für Steuerhinterziehung dienten wohl zur Gesichtswahrung der Staatsanwaltschaft.Querdenken-Gründer Michael Ballweg vom Betrugsvorwurf freigesprochen – Entschädigung für U-Haft
Querdenken-Gründer Michael Ballweg wurde am Vormittag in den wichtigsten Punkten in seinem Verfahren wegen Betrugs und Steuerhinterziehung freigesprochen. Für den während der U-Haft entstandenen Schaden soll er entschädigt werden.
Querdenken-Gründer Michael Ballweg wurde am Donnerstagvormittag vor dem Landgericht Stuttgart in den meisten Punkten freigesprochen. Wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen erhielt er eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen zu je 100 Euro, also insgesamt 3.000 Euro, wie das Gericht gegenüber mitteilte. Ballweg soll seine Steuererklärung nicht fristgerecht abgegeben haben – während der Zeit, in der die Steuererklärung fällig war, saß Ballweg, wie Nius berichtet, jedoch in Untersuchungshaft.
Mit dem Urteilsspruch gehen Jahre der juristischen Verfolgung von Ballweg vorerst zu Ende. Noch ist jedoch unklar, ob die Staatsanwaltschaft oder Ballweg in Berufung gegen das Urteil gehen werden, denn das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Laut Gericht soll Ballweg nun für den während der Untersuchungshaft und der Hausdurchsuchung entstandenen Schaden entschädigt werden. „Die Staatskasse trägt im Umfang des Freispruchs, also in wesentlichen Teilen, die dem Angeklagten durch dieses Verfahren entstandenen Kosten“, heißt es weiter.


 
			
			
 
					
						 
					
						 
			 AW: Politischer Gefangener Michael Ballweg
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			 Zitat von Querfront
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			 klares Ja
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