Zitat Zitat von Ruprecht Beitrag anzeigen
Ich frage mich auch weshalb eine im Absterben begriffene Splitterpartei mit mageren 13% Wählerzustimmung zwei neue Verfassungsrichter aufstellen kann.
Irgendwas läuft doch da völlig schief.
Ein Richter kann von der Bundesregierung, einerLandesregierung oder einer Bundestagsfraktion nominiert werden, auch von der AfD.

En Richter für das BVerfG muss mindestens 40 Jahre alt sein, die Befähigung zum Richteramt haben und in den Bundestag wählbar sein.

Zusätzlich müssen jeweils 3 Richter pro Senat eine mindestens 3 jährige Tätigkeitals Richter an den anderen Bundesgerichten nachweisen.