Ein Richter kann von der Bundesregierung, einerLandesregierung oder einer Bundestagsfraktion nominiert werden, auch von der AfD.
En Richter für das BVerfG muss mindestens 40 Jahre alt sein, die Befähigung zum Richteramt haben und in den Bundestag wählbar sein.
Zusätzlich müssen jeweils 3 Richter pro Senat eine mindestens 3 jährige Tätigkeitals Richter an den anderen Bundesgerichten nachweisen.




Mit Zitat antworten
