Zitat Zitat von Nathan Beitrag anzeigen
Danke, dass du meine Frage aufgreifst, die tatsächlich im realen Alltag eine Rolle spielt, sogar ganz konkret in meinem. Es ist nämlich eines der wenigen Streitthemen zwischen mir und meiner Frau, die lästigerweise auch zur Fraktion "Mein Bauch gehört mir" gehört.

Lass uns kurz festlegen, was damit gemeint ist, sonst grätscht wieder einer der hiesigen Grenzdebilen mit absurden Wortmeldungen in die Unterhaltung. Die Formulierung "Mein Bauch gehört mir" bezieht sich nicht auf das anatomische Detail Bauch (der gehört unbedingt und immer dem, der ihn herumträgt), sondern in diesem Fall dem Inhalt des Uterus, nämlich dem Fötus.

Viele Frauen reklamieren für sich den Anspruch, alleiniger Rechteinhaber des von ihnen zu entwickelnden neuen Menschen zu haben, und leiten daraus tatsächlich den Freibrief ab, mit diesem werdenden Menschen verfahren zu dürfen, wie es ihnen beliebt.

In meinen Augen ist das gleich ein doppelter Irrtum:

1. Trotz vielfältigster Versuche ist es bisher noch keiner Frau gelungen, ohne männliches genetisches Material schwanger zu werden. Egal was auch immer sie anstellen, ohne den Mann geht es nun mal nicht. Aus der absolut ausnahmslosen Bedingung der irgendwie gearteten Mitwirkung eines Mannes am Zeugungsprozess resultiert auch ein zumindest ethischer Teilanspruch des Mannes an dem neuen werdenden Leben. Ich würde allen Frauen, die diesen Rechtsanspruch des Mannes verneinen, sämtliche Möglichkeiten zu einer künstlichen Befruchtung versperren. Anonyme Samenspende unter Verzicht auf alle Rechte des Spenders würde ich nicht erlauben. Wenn ein Mann von sich aus auf seine Rechte verzichtet, ist er natürlich selbst schuld.

2. Aber auch wenn durch ein Wunder jemals eine Frau schwanger würde ohne männliches Genmaterial könnte sie nicht auf diesen umfassenden Rechtsanspruch bestehen. Schließlich ist eine beliebige Abtötung des Fötus zu jeder beliebigen Zeit insofern nicht vernünftig gesetzlich zu regeln, weil ja irgendwann ganz unbedingt der Fötus den Status "Mensch" erreicht, spätestens wenn... ja, spätestens wenn? Das ist die Crux, dieser Zeitpunkt ist ja überhaupt nicht festzulegen, ohne sich in einen ethischen und juristischen Dschungel zu begeben. Erst mit der "U0" kann der Arzt mit Sicherheit feststellen, ob das Kind gesund ist, oder einen bestimmten Behinderungsgrad aufweist, oder überhaupt überlebensfähig ist. Sollte man also einer Frau erlauben, bis zur "U0" das Kind umzubringen? Soweit würden wahrscheinlich nicht mal die Frauen gehen, oder doch? Heute kann man schon am Fötus bestimmte Erbschädigungen wie z.B. Trisomie21 sicher diagnostizieren. Bedeutet das automatische (Ab)tötungserlaubnis?

Der Themenbereich ist hoch kompliziert und er verdient wie ich finde eine absolut seriöse Betrachtungsweise, gerade dann, wenn man die Würde des ungeborenen Lebens einfordert. Aber hier wird von den einschlägigen Nutzern gewohnheitsmäßig eine so scheußliche Heuchelei betrieben, dass ich mich weigere, an weiteren Ausführungen teilzunehmen.
Zu 1. Wichtig bei dieser Thematik ist auch die Frage wer trägt dies Kind 9 Monate aus?
Wer ist kulturelle und Praktisch erst einmal für die Aufzucht der Brut verantwortlich (Stillen)?
Der Spender hat das Recht seine Spende zu verweigern und gut ist.....

Zu 2. Das Thema wann erreicht ein Fötus das Stadium Mensch?
Dies Thema darf nicht der (Hure) Ethik und der (Hure) Juristerei überlassen werden, beide werden durch herrschende Systeme verbogen und zur Hure gemacht! Hier sollte man auf die Wissenschaft bauen, auch wenn dies schwer fällt. Denn konkrete Messungen zum Thema "Menschwerdung" sind kaum möglich, man kann sich aber nach Indizien richten.
z.B.
- wie weit arbeiten periphäres und zentrales nervensystem SELBSTÄNDIG?
- besteht schon ein Bewußtsein?
- wie weit ist das Lebewesen auf DAUER nach der Geburt selbst. Lebensfähig

Fragen über Fragen.....