Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
Du hast mir meine Frage nicht beantwortet.
Ich habe dir die Frage indirekt beantwortet.Es spielt keine Rolle bzw. nur bei einer Verfahrensart könnte es eine Rolle spielen, aber da müssen 8 Richter mit 2/3 Mehrheit entscheiden.

Organklage
Der Organstreit hat eine Streitigkeit über den Umfang der Rechte und Pflichten oberster [Links nur für registrierte Nutzer] oder ihrer Mitglieder zum Gegenstand. Damit handelt es sich um ein kontradiktorisches Verfahren.[Links nur für registrierte Nutzer] Im Rahmen eines Antrags im Organstreitverfahren erfolgt eine Definition und Abgrenzung von organschaftlichen Rechten und Pflichten.[Links nur für registrierte Nutzer] Ein Antrag im Organstreitverfahren kommt beispielsweise in Frage, falls ein [Links nur für registrierte Nutzer] die Feststellung begehrt, dass er einen Auskunftsanspruch gegen die [Links nur für registrierte Nutzer] hat.
Zwar kann eine Partei klagen, abei geht es aber um Rechte und Pflichten und von Verfassungsorganen. Wie soll hier ein Richter eine Parteilinie durchsetzen?
[Links nur für registrierte Nutzer]

Wie soll ein Richter bei einem Normenkontrollverfaren eine Parteilinie durchsetzen?

Verfassungsbeschwerde
Die Verfassungsbeschwerde ist im deutschen Recht ein [Links nur für registrierte Nutzer] zum [Links nur für registrierte Nutzer] (BVerfG), mit dem die Verletzung spezifischen Verfassungsrechts gerügt werden kann ([Links nur für registrierte Nutzer]).[Links nur für registrierte Nutzer] Sie steht dem Einzelnen als besonderes Rechtsschutzmittel zur prozessualen Durchsetzung seiner [Links nur für registrierte Nutzer] oder der diesen [Links nur für registrierte Nutzer], den [Links nur für registrierte Nutzer] und [Links nur für registrierte Nutzer] wegen Verletzung ihres [Links nur für registrierte Nutzer] zu.
Hier geht es um die Rechte des Einzelnen, wie soll ein Richter hier eine Parteilinie durchsetzen?
Weißt du warum viele Verfassungsbesxhwerden nicht zur Entscheidung angenommen werden?
a) weil es nicht um die Verletzung der Rechte des Antragsstellers geht
b) weil sie Dinge fordern die rechtlich nicht möglich sind, z.B. die Forderung Schachtschneiders nach Amtsenthebung der Bundeskanzlerin.

Nur beim Parteiverbotsverfahren kann man geteilter Meinung sein, weshalb sich die dum me Pute über die wir diskutieren eindeutig disqualifiziert hat.