Nun ja , ich verstehe Deine politische Empörung ,- jedoch weise ich eine Mittäterschaft weit von mir :
Ich bin dem User @Hay , an dem ich übrigens bisher keine Abriebfläche fand, lediglich aus ethischem Empfinden ans Bein getreten ,- und dies in relativ gesetzten Worten - für Eskapaden anderer User bin ich nicht zuständig !
Sollte der User @Hay diese Zeilen lesen , so trete ich aus tiefster Überzeugung gern nochmal nach ,- denn, was er da von sich gab , müsste jede Mutter vom Hocker reißen !
Nichts für ungut ,- aber auch ich habe eine (wenigstens moralische ) Schmerzgrenze ...![]()
Doch ist es. Warum zweifelst du?
Die Rechtslage in Deutschland
Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland für alle Beteiligten straffrei, wenn er nach der Beratungsregelung erfolgt (§ 218a Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB)) oder wenn es einen medizinischen oder kriminologischen Grund für den Abbruch gibt (§ 218a Absatz 2 und 3 StGB).
Bei einem Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die Schwangere, die den Eingriff verlangt, muss sich drei Tage vor dem Eingriff in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten lassen.
- Sie hat der Ärztin oder dem Arzt, die oder der den Eingriff vornehmen soll, eine Beratungsbescheinigung über dieses Gespräch vorzulegen.
- Eine Ärztin oder ein Arzt muss den Schwangerschaftsabbruch innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis vornehmen. Das entspricht dem Ende der 14. Schwangerschaftswoche, gerechnet ab dem Beginn der letzten Regelblutung (Menstruation). Es darf sich dabei nicht um dieselbe Person handeln, die das Beratungsgespräch geführt hat.
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Jetzt reicht es aber: Bist du krank in der Birne?
Wir reden hier über einen Embryo - Definition:
im Anfangsstadium der Entwicklung befindlicher Organismus (beim Menschen die Leibesfrucht von der vierten Schwangerschaftswoche bis zum Ende des vierten Schwangerschaftsmonats)
Danach bis zur Geburt wird von einem Fötus gesprochen.
Ein Kind hingegen ist folgendermaßen definiert:
Ein Kind ist ein junger Mensch im Alter zwischen Geburt und Pubertät. Im juristischen Sinne und in vielen Kontexten wird die Altersgrenze für Kinder oft mit 18 Jahren gezogen, wobei die Volljährigkeit nach dem anzuwendenden Recht auch früher eintreten kann.
Und da du ja bestimmen möchtest, wer weg kann, würde ich mir diesen Wunsch mal hinsichtlich deiner Einstellung zur Abtreibung beleuchten.
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