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Thema: Richterwahl Bundesverfassungsgericht

  1. #861
    Mitglied Benutzerbild von kotzfisch
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    Standard AW: Richterwahl Bundesverfassungsgericht

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Es geht den Usern ja angeblich um Lebensschutz. Keiner von denen kommt allerdings auf die Idee, Leben, das auf der Stufe eines Embryos steht, nicht zu töten, weil es Ungeziefer ist, nicht zu essen, weil es Schmerzen empfindet. Deshalb nehme ich ganz stark an, dass es diesen Usern nicht um den Lebensschutz geht, sondern um die Hoheit über andere. Wenn man dann noch liest, wie sich einige über gerade die Frauen und ihre Kinder am Rande der Gesellschaft auslassen, wie sie gegen das Prekariat, zu dem sie selbstverständlich selber nicht gehören, hetzen und wie sie angebliche Minderleister verdammen, wie wenig sie daran interessiert sind, ihren Unterhalt zu zahlen oder sich für die finanzielle Teilhabe dieser Frauen und Kinder auszusprechen oder einen eigenen Verein zu gründen und Initiative für diese Menschen zu ergreifen, klingt deren Moral doch ziemlich hohl.
    Dummes Geschwätz #859, elender Heuchler.

  2. #862
    Systemkritiker Benutzerbild von Grenzer
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    Standard AW: Richterwahl Bundesverfassungsgericht

    Zitat Zitat von Nathan Beitrag anzeigen
    Das mag ja sein und das ehrt dich natürlich, aber die Sprachregelung ist nun mal so. Der Scheißdreck von navy ist doch lächerlich. "Sie ...will Kinder umbringen". Nein, davon kann einfach keine Rede sein.

    Dabei ist das mal wieder ein ganz typischer HPF-Vorgang, wie es ihn zu Tausenden in all den Jahren gegeben hat und sicher bis ans Ende unserer Tage geben wird. Ein politischer Gegner, egal welcher, wird diffamiert dass es nur so raucht, mit Lügen und Fälschungen belegt bis nur noch Schwachsinn rauskommt. Das leider auch in den Fällen, in denen der Betroffene durchaus Ansätze zu Kritik bietet, die ihn ganz sachlich dargelegt in irgendeiner Form diskreditieren. Es wäre ganz einfach, diesen Betroffenen nachhaltig bloßzustellen und dessen Ruf so zu beschädigen, dass jeder das in aller Ruhe nachvollziehen kann. Nicht so die hiesigen Blasenkrebse, die immer und immer wieder bescheuert genug sind, Sachverhalte durch Übertreibungen und Lügen so sehr zu verbiegen, dass sie letztlich völlig wertlos werden, sich sogar gegen ihre eigenen Erfinder wenden.

    Scheißdreck wie der von navy ist der wichtigste Grund, warum die AfD einfach nicht im Bildungsbürgertum Fuß fassen kann. Es ist jedem vernunftbegabten Bundesbürger völlig klar, dass diese angehende Verfassungsrichterin, egal was sie sonst will, eines NICHT will, nämlich "Kinder umbringen". Dieser dämliche Vorwurf bewirkt nichts außer, dass sich navy mal wieder lächerlich macht und tatsächlich auch einige normalerweise ernsthaftere Nutzer gleich mit.
    Nun ja , ich verstehe Deine politische Empörung ,- jedoch weise ich eine Mittäterschaft weit von mir :
    Ich bin dem User @Hay , an dem ich übrigens bisher keine Abriebfläche fand, lediglich aus ethischem Empfinden ans Bein getreten ,- und dies in relativ gesetzten Worten - für Eskapaden anderer User bin ich nicht zuständig !

    Sollte der User @Hay diese Zeilen lesen , so trete ich aus tiefster Überzeugung gern nochmal nach ,- denn, was er da von sich gab , müsste jede Mutter vom Hocker reißen !

    Nichts für ungut ,- aber auch ich habe eine (wenigstens moralische ) Schmerzgrenze ...

  3. #863
    GESPERRT
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    Standard AW: Richterwahl Bundesverfassungsgericht

    Zitat Zitat von Soraya Beitrag anzeigen
    Nein. Ist es so eben nicht. Unglaublich.
    Doch ist es. Warum zweifelst du?

    Die Rechtslage in Deutschland

    Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland für alle Beteiligten straffrei, wenn er nach der Beratungsregelung erfolgt (§ 218a Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB)) oder wenn es einen medizinischen oder kriminologischen Grund für den Abbruch gibt (§ 218a Absatz 2 und 3 StGB).
    Bei einem Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Die Schwangere, die den Eingriff verlangt, muss sich drei Tage vor dem Eingriff in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten lassen.
    • Sie hat der Ärztin oder dem Arzt, die oder der den Eingriff vornehmen soll, eine Beratungsbescheinigung über dieses Gespräch vorzulegen.
    • Eine Ärztin oder ein Arzt muss den Schwangerschaftsabbruch innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis vornehmen. Das entspricht dem Ende der 14. Schwangerschaftswoche, gerechnet ab dem Beginn der letzten Regelblutung (Menstruation). Es darf sich dabei nicht um dieselbe Person handeln, die das Beratungsgespräch geführt hat.

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  4. #864
    Mitglied Benutzerbild von kotzfisch
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    Standard AW: Richterwahl Bundesverfassungsgericht

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Ich habe das, was mir in den Mund gelegt ist, niemals geschrieben.
    #815 sehr wohl, lies nach.Dreckiger Lügner.

  5. #865
    feige
    Gast

    Standard AW: Richterwahl Bundesverfassungsgericht

    Zitat Zitat von kotzfisch Beitrag anzeigen
    #815 Du:
    Mann, bist du dämlich! Embryos in den ersten zwölf Wochen oder genauer gesagt bis zur Geburt sind keine Kinder.Zitatende.
    Du Schwein!Und Lügner offenbar.Du kannst weg.

    Bis zur Geburt sind Embryohaufen keine Lebewesen sagte Hay wirklich ?

    Na Hay sagtest du das?

  6. #866
    Mitglied Benutzerbild von Minimalphilosoph
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    Standard AW: Richterwahl Bundesverfassungsgericht

    Zitat Zitat von Nathan Beitrag anzeigen
    Doch ist es. Warum zweifelst du?

    Die Rechtslage in Deutschland

    Ein Schwangerschaftsabbruch ist in Deutschland für alle Beteiligten straffrei, wenn er nach der Beratungsregelung erfolgt (§ 218a Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB)) oder wenn es einen medizinischen oder kriminologischen Grund für den Abbruch gibt (§ 218a Absatz 2 und 3 StGB).
    Bei einem Schwangerschaftsabbruch nach der Beratungsregelung müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

    • Die Schwangere, die den Eingriff verlangt, muss sich drei Tage vor dem Eingriff in einer staatlich anerkannten Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle beraten lassen.
    • Sie hat der Ärztin oder dem Arzt, die oder der den Eingriff vornehmen soll, eine Beratungsbescheinigung über dieses Gespräch vorzulegen.
    • Eine Ärztin oder ein Arzt muss den Schwangerschaftsabbruch innerhalb von zwölf Wochen nach der Empfängnis vornehmen. Das entspricht dem Ende der 14. Schwangerschaftswoche, gerechnet ab dem Beginn der letzten Regelblutung (Menstruation). Es darf sich dabei nicht um dieselbe Person handeln, die das Beratungsgespräch geführt hat.

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    Du, der sonst nichts als perverse Moral wie eine Monstranz verkörpert, zitierst plötzlich ein Bundesgesetz.

    Wenn das alles nicht mindestens makaber ist...

  7. #867
    Mitglied Benutzerbild von Minimalphilosoph
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    Standard AW: Richterwahl Bundesverfassungsgericht

    Zitat Zitat von Grenzer Beitrag anzeigen
    Nun ja , ich verstehe Deine politische Empörung ,- jedoch weise ich eine Mittäterschaft weit von mir :
    Ich bin dem User @Hay , an dem ich übrigens bisher keine Abriebfläche fand, lediglich aus ethischem Empfinden ans Bein getreten ,- und dies in relativ gesetzten Worten - für Eskapaden anderer User bin ich nicht zuständig !

    Sollte der User @Hay diese Zeilen lesen , so trete ich aus tiefster Überzeugung gern nochmal nach ,- denn, was er da von sich gab , müsste jede Mutter vom Hocker reißen !

    Nichts für ungut ,- aber auch ich habe eine (wenigstens moralische ) Schmerzgrenze ...
    Wieso dieser Rückzug und Bückling? Hat dich seine Antwort tatsächlich überzeugt?

  8. #868
    Systemkritiker Benutzerbild von Grenzer
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    Standard AW: Richterwahl Bundesverfassungsgericht

    Zitat Zitat von Hay Beitrag anzeigen
    Ich habe an keiner Stelle von "etwas Undefinierbares" geschrieben. Geht es noch?
    Nein ,- Du schrubst wörtlich "en oder genauer gesagt bis zur Geburt sind keine Kinder."...
    Ich bin davon ausgegangen , daß Du ein weiblicher User*in bist ...

  9. #869
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Richterwahl Bundesverfassungsgericht

    Zitat Zitat von kotzfisch Beitrag anzeigen
    #815 Du:
    Mann, bist du dämlich! Embryos in den ersten zwölf Wochen oder genauer gesagt bis zur Geburt sind keine Kinder.Zitatende.
    Du Schwein!Und Lügner offenbar.Du kannst weg.
    Jetzt reicht es aber: Bist du krank in der Birne?

    Wir reden hier über einen Embryo - Definition:

    im Anfangsstadium der Entwicklung befindlicher Organismus (beim Menschen die Leibesfrucht von der vierten Schwangerschaftswoche bis zum Ende des vierten Schwangerschaftsmonats)


    Danach bis zur Geburt wird von einem Fötus gesprochen.

    Ein Kind hingegen ist folgendermaßen definiert:

    Ein Kind ist ein junger Mensch im Alter zwischen Geburt und Pubertät. Im juristischen Sinne und in vielen Kontexten wird die Altersgrenze für Kinder oft mit 18 Jahren gezogen, wobei die Volljährigkeit nach dem anzuwendenden Recht auch früher eintreten kann.

    Und da du ja bestimmen möchtest, wer weg kann, würde ich mir diesen Wunsch mal hinsichtlich deiner Einstellung zur Abtreibung beleuchten.

  10. #870
    Mitglied Benutzerbild von Hay
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    Standard AW: Richterwahl Bundesverfassungsgericht

    Zitat Zitat von Grenzer Beitrag anzeigen
    Nein ,- Du schrubst wörtlich "en oder genauer gesagt bis zur Geburt sind keine Kinder."...
    Ich bin davon ausgegangen , daß Du ein weiblicher User*in bist ...
    Ja, bis zur Geburt sind es Embryos (Ende 4. Schwangerschaftsmonat) oder Feten (bis zur Geburt).

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