Na vergiß doch bitte die andren Punkte nicht.Und schau mal bei YT, was Steinhöfel dazu sagt.Ich anerkenne Ausnahmen bei Notlagen!
Das Bewerten der Menschenwürde ("abwägen") ist völlig unzulässig.Entweder gilt sie für alle oder für keinen.Was ist in Dich gefahren?
Man könnte in der Weiterung zb. geistig Behinderten sie absprechen.Hatte wir alles schon.Aktion T4!
Sie ist auch für die "Regulierung" der Meinugsfreiheit im sinne des §188.Na prost Mahlzeit.
ich glaube Du hast hier nichts zu ende gedacht!
Geändert von kotzfisch (16.07.2025 um 15:06 Uhr)
Das ist nicht völlig unzulässig, quatsch!
Und du willst nicht ernsthaft - ich verkürze es mal - einen Embryo und sein Recht mit einem lebenden bzw. geborenen Menschen gleichsetzen? Dann nämlich, solltest du so ein konsequenter Lebensschützer sein, dürftest du keine Fliege totschlagen, keinen Fisch essen, kein Fleisch und auch kein Ungeziefer töten. Beschäftige dich mal mit der Embryonalentwicklung!
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