rt darf durchaus über das Urteil das Bundesverfassungsgerihtes berichten, jedoch wahrheitsgemäß und nicht behaupten es hätte eine Entscheidung getroffen, die nichts mit dem Verfahresgegemstand zu tun hat.Lies dir die Pressemitteilung des BverfG genau durch.
Der Geschichte hier ist der Instanzenweg durch die Verwaltungsgerichtsbarkeit bis zum Bundesverwaltungsgericht. Der Gegenstand der dortigen Verfahren beschäftigt sich mit dem staatlichen Handeln als solches. Ich kenne jetzt nicht den Inhalt des Urteiles des Bundesverwaltungsgerichtes, jedochkann man auch ohne'das sagen, dass zum dortigen Urteil und dem dortigen Verfahrensgegenstand der Artikel von rt als eine durch Pressefreiheit gedeckte Berichterstattung wäre.







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