1. Direkter Flächenverbrauch (Fundament)
Eine einzelne Windkraftanlage (z. B. 3–5 MW) hat typischerweise:
Fundamentfläche: ca. 250–500 m²
Diese Fläche ist dauerhaft versiegelt.
2. Gesamte Betriebsfläche / Flächenbedarf inkl. Abstände
Wegen der notwendigen Abstände zwischen den Anlagen (Windschatten-Effekte, Sicherheitsabstände, Lärmschutz) wird pro Windrad deutlich mehr Fläche „beansprucht“, auch wenn diese meist weiterhin landwirtschaftlich nutzbar bleibt.
Typischer Flächenbedarf:
0,5 – 1 Hektar pro MW installierter Leistung
Beispiel: Für eine 5-MW-Anlage ca. 2,5 – 5 ha (25.000 – 50.000 m²).
Davon sind aber nur wenige Prozent tatsächlich versiegelt. Der Rest bleibt grünland- oder ackerbaulich nutzbar.
3. Abstände und Höhenregeln (Deutschland, Richtwerte)
Mindestabstand zu Wohnbebauung: oft 600–1.000 m (je nach Bundesland)
Abstand zwischen Windrädern: ca. 4–7 Rotordurchmesser (Windrichtung)
→ Beispiel: Rotor mit 150 m → Abstand 600–1.000 m in Hauptwindrichtung.
Zusammengefasst:
Flächentyp Größe pro Anlage (typisch)
Fundament (versiegelt) ca. 250–500 m²
Fläche inkl. Wege, Kranstellfläche ca. 1.000–2.000 m²
Gesamtfläche inkl. Abstände (beansprucht, aber nicht versiegelt) ca. 2–5 ha (20.000–50.000 m²)