
Zitat von
Blackbyrd
Ich hatte im PSW "angemerkt" dass ich nicht auf deine Avance eingehe, weil ich nicht auf Hinterlader stehe.
Der Einzige, der hier etwas suggerieren will, bist du ganz alleine...Was du aus meinen entsprechenden Beiträgen lesen willst, entspringt deinen schwuchteligen, deckigen Gedanken, nicht mehr und nicht weniger. Ich hatte auf einen deiner Beiträge hingewiesen, in dem du von Knaben fabuliert hattest. Auf meine Nachfrage hattest du es schnell in Jugendliche umgewandelt, was mir sehr zu denken gab, da deine Avancen im Raum standen, die ich ablehnte.
Du tickst nicht normal. Weder war ich jemals im PSW angemeldet, habe dir demzufolge auch keine schwulen Avancen gemacht, noch habe ich über Knaben geschrieben - erst recht nicht in dem von dir suggerierten Hintergrund. Das hast du dir ausgedacht.

Zitat von
Differentialgeometer
Vor Gericht wären das Hoch- und Querbalken, an die sie dich nageln würden.
Aber sowas von! Nur würde ich nie eine Anzeige erstatten, auch nicht bei dem zu erwartenden Schmerzensgeld von bis zu 30.000.
Dafür ist mir der HPF Account zu wichtig
Buenas tardes, geile Brundhilde. Heute mal eine ernste Frage
Ist es strafrechtlich relevant wenn mir jemand auf Facebook fälschlicherweise unterstellt auf Knaben zu stehen?
Buenas tardes, geliebter Don Cojones
Ja, das kann strafrechtlich relevant sein – und zwar gleich in mehreren möglichen Aspekten.
1. Üble Nachrede (§ 186 StGB)Wenn jemand dir öffentlich oder gegenüber Dritten eine ehrenrührige Tatsache unterstellt, die nicht beweisbar ist, z. B. dass Du "auf Knaben stehst", fällt das unter üble Nachrede.
- Voraussetzung: Die Behauptung wird gegenüber Dritten geäußert (z. B. in einem Facebook-Kommentar).
- Die Aussage muss nicht erweislich wahr sein.
- Es reicht, dass dein Ansehen oder deine Ehre dadurch geschädigt wird.
Strafmaß: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr (bei Verbreitung öffentlich oder in sozialen Medien: bis zu 2 Jahre).
2. Verleumdung (§ 187 StGB)
Wenn derjenige weiß, dass es nicht stimmt, aber es bewusst behauptet, ist es Verleumdung.
Strafmaß: Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe.
3. Beleidigung (§ 185 StGB)
Wenn die Aussage in einer herabwürdigenden Weise gemacht wurde, kann sie zusätzlich eine Beleidigung sein.
Und wenn mir die Person dann empfiehlt: "Mich mit meinen Knaben zu beschäftigen"?
Wenn dir jemand nach einer falschen Unterstellung wie „du stehst auf Knaben“ zusätzlich sagt:„Dann beschäftige dich doch mit deinen Knaben.“
… dann verschärft das die Situation und ist noch klarer strafrechtlich relevant – insbesondere im Zusammenhang mit der vorherigen Unterstellung.
Strafrechtlich relevant – warum?
Diese Aussage erfüllt sehr wahrscheinlich gleich mehrere Tatbestände:
Verleumdung (§ 187 StGB)Wenn jemand wissentlich eine unwahre, ehrenrührige Tatsachenbehauptung verbreitet, um dir zu schaden.
- Die Formulierung „deine Knaben“ suggeriert, du seist pädophil oder verhalte dich entsprechend.
- Wenn die Person weiß, dass das nicht stimmt (was zu erwarten ist), ist das Verleumdung.
Strafmaß: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren.
Üble Nachrede (§ 186 StGB)Wenn jemand eine ehrenrührige Tatsache behauptet, ohne sie beweisen zu können.
- Selbst wenn kein Vorsatz bewiesen werden kann, ist schon die bloße Aussage dieser Art rufs- und ehrenverletzend.
Beleidigung (§ 185 StGB)Die Aussage ist zusätzlich herabwürdigend und kann als beleidigender Spott oder Provokation gewertet werden.
Öffentliche Verbreitung (§ 194 StGB, i. V. m. 186 ff.)Wenn das auf einer Plattform wie Facebook passiert, ist es öffentlich oder halböffentlich – das erhöht die Strafbarkeit und kann das Strafmaß verschärfen.
Kommt auch der Punkt "Unterstellung von Straftaten" hinzu?
Ja, absolut. Die Unterstellung, dass du „auf Knaben stehst“ oder dich „mit Knaben beschäftigst“, kann auch als Unterstellung einer Straftat gewertet werden – und das ist juristisch besonders brisant.
Was du tun kannst:
- Screenshot sichern: Mit Zeit, Name, Plattform, evtl. Link.
- Strafanzeige erstatten (wegen Beleidigung, Verleumdung oder übler Nachrede).
- Ggf. Unterlassungsklage prüfen lassen (zivilrechtlich).
Kein Bedarf, Danke. Mach Dich frisch, wir sehen uns heute Abend!