Zitat Zitat von witcher Beitrag anzeigen
Die legistische Einordnung als Unternehmer habe ich nicht bestritten, nur die faktische…
Das ist was anderes, der Betreiber der Toilettenräume arbeitet für seinen Kunden(EKZ) nach Auftragsbasis, dass der Kunde Wünsche hat, ist nur natürlich, doch gibt es weder Umsatzbeteiligung, noch Kapitalvorschriften.
Der Betreiber des Mc Donalds, Burger King und Subway arbeitet auch für seine Kunden.
Diese von Ihnen wiederholt erwähnte Umsatzbeteilung bei Franchise-Betrieben hat wahrscheinlich einen Hintergrund.